Prostituierten-Mord von Hirzel
«Hänsel» soll 20 Jahre sitzen

Publiziert: 31.10.2006 um 11:50 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 05:58 Uhr
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ZÜRICH – Der Staatsanwalt fordert im Geschworenenprozess gegen den Zürcher Bauern 20 Jahre Zuchthaus. Das Urteil wird für Freitag erwartet.

Bei der Tat habe es sich um einen Eliminationsmord gehandelt: um die Beseitigung einer als lästig empfundenen Zeugin, begründete Staatsanwalt Jaroslav Jokl in seinem Plädoyer das Strafmass. Der 48-jährige Landwirt soll ausserdem während dem Strafvollzug eine ambulante Therapie machen.

Dem Bauer – er wird von allen «Hänsel» gerufen – soll im Sommer 2003 eine 39-jährige Drogen-Prostituierte am Zürcher Sihlqaui geholt haben und sie später im umgebauten Heuschober seines Bauernhauses in Hirzel im Sihltal getötet haben.

Ihre stark verwesten sterblichen Überreste wurden im Juni 2004 unweit des Heuschobers in einem Waldstück gefunden. Sie wurde dort verscharrt. Das Holzgebäude wurde im Verlaufe des Geschworenengerichtsprozesses angezündet. In diesem Heuschober hatte sich der als unauffällig und hilfsbereit geltende Landwirt ein eigentliches Liebeszimmer eingerichtet. Immer wieder soll er Frauen vom Drogenstrich dorthin gebracht haben.

Der Landwirt legte nach der Verhaftung zwar ein Teilgeständnis ab, bestritt aber eine Tötungsabsicht. Er sei mit der Frau im Schober gewesen, wobei sie vom Heuboden gestürzt sei und geschrien habe. Er habe ihr den Mund zugehalten, weil zwei Velofahrer vorbeigefahren seien. Dabei scheine sie erstickt zu sein.

In der rechtsmedizinischen Untersuchung waren aber auch zwei Messerstiche und Erdrosselungsspuren entdeckt worden. Gemäss Anklage soll der Mann die Leiche zwei Tage liegen gelassen, sie dann entkleidet und im Wald vergraben haben. «Hänsel» wollte davon nichts wissen. Er könne sich diese Verletzungen nicht erklären.

Die Urteilseröffnung wird für kommenden Freitag erwartet.

Verteidiger verlangt neues Gutachten
Der Strafverteidiger des Landwirts forderte vor dem Geschworenengericht eine Unterbrechung des Prozesses. Er lehnt das vorhandene gerichtspsychiatrische Gutachten ab. Während eines Prozessunterbruchs soll ein neues psychiatrisches Gutachten erstellt werden, forderte er.

Falls es doch zu einem Urteil kommen sollte, plädierte der Verteidiger auf eventualvorsätzliche Tötung im Affekt und für ein Strafmass von neun Jahren Zuchthaus. Sein Mandant habe die Tötung nicht beabsichtigt. Vielmehr sei er durch die vorbeifahrenden Velofahrer in Panik geraten und habe die Kontrolle verloren. Die Prostituierte sei auf Heroinentzug gewesen und habe die Velofahrer herbeirufen wollen.
Der Strafverteidiger des Landwirts forderte vor dem Geschworenengericht eine Unterbrechung des Prozesses. Er lehnt das vorhandene gerichtspsychiatrische Gutachten ab. Während eines Prozessunterbruchs soll ein neues psychiatrisches Gutachten erstellt werden, forderte er.

Falls es doch zu einem Urteil kommen sollte, plädierte der Verteidiger auf eventualvorsätzliche Tötung im Affekt und für ein Strafmass von neun Jahren Zuchthaus. Sein Mandant habe die Tötung nicht beabsichtigt. Vielmehr sei er durch die vorbeifahrenden Velofahrer in Panik geraten und habe die Kontrolle verloren. Die Prostituierte sei auf Heroinentzug gewesen und habe die Velofahrer herbeirufen wollen.
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