Ein Student der fleissig lernt
Foto: Imago

Presserat kritisiert Blick.ch
Aggro-Lehrer nicht genügend anonymisiert

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen Blick.ch gutgeheissen. Ein wegen seiner mutmasslichen Ausfälle kritisierter Nachhilfelehrer wurde nicht genügend anonymisiert.
Publiziert: 06.12.2019 um 22:08 Uhr
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Aktualisiert: 06.12.2019 um 22:18 Uhr
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War im Ursprungsartikel zu wenig anonymisiert: Aggro-Lehrer Wolfgang D.*
Foto: zvg

Am 30. Mai veröffentlichte Blick.ch einen Artikel mit dem Titel «Dieser Aggro-Lehrer braucht selber Hilfe!».

Darin wird ein Finanzberater, der im Internet Schülern Nachhilfeunterricht anbietet, dafür kritisiert, selber Defizite zu offenbaren – nämlich in Sachen Selbstkontrolle. In einem Fall wurde er für einen öffentlichen Streit auch zu einer Busse verurteilt.

Blick.ch konfrontierte ihn mit den Fällen. Der Nachhilfelehrer reichte beim Presserat Beschwerde ein: Er habe für den Artikel seine Zitate nicht gegenlesen dürfen. Blick.ch macht geltend, dass er darauf verzichtet hatte, dafür wurde sein Name völlig anonymisiert und sein Foto verdeckt.

Das war aber nicht ausreichend, findet jetzt der Presserat.

Trotz geänderten Namens sei der Mann innerhalb seines Umfelds identifizierbar. Zudem seien Haare und Mund erkennbar. Darum sei der Deal über das Gegenlesen der Zitate nicht gültig. Die Beschwerde wird gutgeheissen. (ley)

*Name geändert

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