Porno-Sekretärin muss gehen
Warum sie nicht mehr beim Bund arbeiten kann

Sie sendete Nacktbilder aus dem Bundeshaus-Büro, nun ist die Sekretärin ihren Job los.
Publiziert: 02.09.2014 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 16:32 Uhr
Diese Sekretärin war zu freizügig fürs Bundeshaus.
Foto: Twitter
Christof Vuille

Die «Porno-Sekretärin» ist ihren Job endgültig los. Die Parlamentsdienste und die freizügige Angestellte haben sich «in gegenseitigem Einvernehmen» getrennt, teilt der Arbeitgeber mit.

Bereits kurz nach Auftauchen der Bilder wurde die Sekretärin, die Nacktbilder aus ihrem Bundeshaus-Büro twitterte, freigestellt. Ansonsten hüllten sich die Parlamentsdienste in Schweigen. Und auch jetzt bleibt die Frage: Was heisst hier «in gegenseitigem Einvernehmen»? Matthias Mölleney, Leiter des Zentrums für Personalmanagement an der Zürcher Hochschule für Wirtschaft, sagt: «Die Formulierung lässt darauf schliessen, dass beide Seiten das Gesicht wahren wollten.» Es handle sich um eine «sehr anständige Form der Trennung». Mölleney vergleicht es mit einer endenden Beziehung: «Wenn eine Seite alle Möglichkeiten ausschöpft, um darum zu kämpfen, gibt es am Ende meist nur Verlierer.»

Tatsächlich schreiben auch die Parlamentsdienste, dass die Lösung «im Interesse beider Parteien» sei. Konkret: Die Sekretärin könne aufgrund des medialen Wirbels nicht mehr ungehindert arbeiten. Und der Arbeitgeber fürchte eine «weitere Beeinträchtigung der Reputation». Die Mitarbeiterin bleibt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt. «Sie erhält wohl drei Monate lang ihren Lohn», so Mölleney. Während der Zeit gälten «alle Rechte und Pflichten» – bis auf die Präsenz am Arbeitsplatz. Insgesamt hätten die Parlamentsdienste hier «absolut richtig und fair» gehandelt, so Mölleney. Die Parteien geben keine weiteren Auskünfte.

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