Eine am Bundesgericht eingereichte Beschwerde stehe der Inkraftsetzung nach Auffassung der Regierung nicht im Weg. Damit bezieht sich die Regierung auf eine Klage der Berner Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern in Zusammenarbeit mit linken Parteien sowie den Organisationen grundrechte.ch und humanrights.ch. Sie kritisierten unter anderem die neuen Bestimmungen zur automatischen Fahrzeugfahndung.
Mit Inkraftsetzen des Polizeigesetzes können Daten im Zusammenhang mit erfassten Fahrzeugkennzeichen bis zu 60 Tage lang aufbewahrt werden. Um die Rechte der Betroffenen zu wahren, würden hohe Anforderungen gestellt, wann eine Auswertung der Daten zulässig sei, schrieb die Regierung in der Mitteilung. Zudem seien Auskunftsrechte und eine unabhängige Kontrollinstanz vorgesehen.
Der bernische Grosse Rat hatte das Polizeigesetz im vergangenen November mit grosser Mehrheit verabschiedet. Bestimmungen wie besagte Aufbewahrungsdauer waren in den Ratsdebatten umstritten.