Gewalttätige Auseinandersetzung mit FCZ-Chaoten
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Kapo SG veröffentlicht Video:Gewalttätige Auseinandersetzung mit FCZ-Chaoten

Polizei sucht 10 Monate später 4 Chaoten
Video zeigt üble Ausschreitungen nach St. Gallen-Match

Nach dem Spiel FC St. Gallen gegen FC Zürich vom Herbst 2018 verletzten FCZ-«Fans» fünf Polizisten. Vier von 18 Tätern konnten noch nicht gefasst werden. Nun bittet die Kapo St. Gallen die Öffentlichkeit um Hilfe.
Publiziert: 27.08.2019 um 10:56 Uhr
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Aktualisiert: 03.09.2019 um 09:14 Uhr
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Nach dem Fussballspiel zwischen dem FC St. Gallen und dem FC Zürich vom 28. Oktober 2018 ist es zu Ausschreitungen am Bahnhof Winkeln SG gekommen. Zürcher Anhänger bewarfen die Polizei mit Schottersteinen und Knallkörpern. Fünf Polizisten wurden verletzt.

Ende Oktober 2018 kam es nach dem Fussballspiel FC St. Gallen gegen FC Zürich zu Ausschreitungen. Am Bahnof Winkeln SG bewarfen «Fans» des FCZ Polizisten mit Schottersteinen und Knallkörpern (BLICK berichtete). Aus einem Zug von 40 Vermummten flogen damals Schottersteine, Handlichtfackeln und Knallkörper. Fünf Polizisten wurden verletzt, es gab Sachschaden an Fahrzeugen und Gebäuden in der Höhe von 100'000 Franken. Die Bahnstrecke blieb für zwei Stunden unterbrochen, weil der Extrazug nicht mehr fahrtüchtig war.

Fünf Polizisten verletzten sich dabei.

14 von 18 Personen gefunden

Gegen 18 Personen wurde in diesem Zusammenhang ermittelt, sagt Roman Dobler, stellvertretender Mediensprecher der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen, auf Anfrage von BLICK. 14 von ihnen seien mit herkömmlichen Ermittlungsmethoden gefunden worden, für vier werde nun die Öffentlichkeitsfahndung nötig. 

Personen, die Hinweise zu den Gesuchten machen können, werden gebeten, mit der Kantonspolizei St.Gallen, 058 229 49 49, Kontakt aufzunehmen. 

Eine Person verurteilt

Eine der damals beteiligten Personen sei bisher verurteilt worden, sagt Dobler. Sie wurde unter anderem wegen Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Übertretung des Eisenbahngesetzes zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken und zu einer Busse im dreistelligen Bereich verurteilt. Ferner seien im zuständigen Wohnsitzkanton Meldeauflagen beantragt worden.

Vier Verfahren seien zudem bereits an andere Kantone abgetreten worden, weil andere Verfahren gegen sie offen seien. (vof)

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