Darum gehts
- Peter Roth kämpft seit Jahrzehnten gegen illegale Umnutzungen von Weidhäusern
- Ehemaliges Weidhaus illegal mehrfach umgebaut, touristisch genutzt trotz RPG-Vorgaben
- 1,6 Mio. Logiernächte 2023/24 in Grindelwald, Einwohnerzahl: 4300
Peter Roth (60) ist der vielleicht meistgehasste Mann von Grindelwald BE. Und er ist stolz darauf. Seit Jahrzehnten geht er gegen Behörden und Bauherren vor, die beim Umbau ihrer Ställe und Maiensässe zu weit gehen. Die Masche: Alphüttli werden zu Ferienhäusern ausgebaut – illegal oder am Rande der Legalität. Die Gemeinde drücke dabei immer wieder ein Auge zu, profitiert selbst von den Touristenmassen, so der Vorwurf. «Es ist eine Verschandelung meiner Heimat», sagt der 60-Jährige. 2021 hat ihm sein Einsatz eine Nominierung für den Prix Courage des «Beobachters» eingebracht.
Seinen Kampf hat er immer noch nicht aufgegeben. Aktuell ist ihm der Ausbau eines Weidhauses zu einem «Luxus-Chalet» ein Dorn im Auge. Vorderhand geht es um den Bau eines Einstellraums, das Bewilligungsverfahren läuft aktuell noch. Doch die Geschichte reicht viel weiter zurück. Trotz problematischer Ausgangslage wurde von der Gemeinde die Umnutzung zu einem Wohnhaus bereits zuvor bewilligt. Mit Blick auf die Bundesgesetzgebung nur schwer nachzuvollziehen.
Aus Scheune wird Wohnhaus
Der Rinderstutzweg in Grindelwald ist nur über ein etwa anderthalb Meter breites Strässchen zu erreichen, wo sich nicht einmal zwei Wanderer ohne Platzprobleme kreuzen könnten. Mitten in der Landwirtschaftszone und dem sogenannten Streusiedlungsgebiet, umgeben von Weiden und Natur, gibt es hier nur wenige Bauten.
Doch genau an dieser Stelle spiele sich exemplarisch ab, was in Grindelwald schieflaufe, sagt Peter Roth. «Hier wurde ein Weidhaus unter fadenscheinigen Argumenten zu einem vollwertigen Wohnhaus umgebaut.» Das sei ausserhalb der Bauzone illegal, sagt Roth. Zudem dürften nur Bergbauern in solchen Gebäuden wohnen, was hier nicht der Fall sei. Die Bauherren gingen per Salamitaktik vor: «Zuerst wird ein wenig aus- und umgebaut, danach als Ferienwohnung vermietet und letztendlich zu einem vollwertigen Haus umgenutzt», findet Roth.
Für Touristen zur Miete
Das Objekt liegt gemäss Naturgefahrenkarte in der blauen Zone. Darin gelten beim Bauen ganz besondere Schutzmassnahmen und Auflagen. Roth hält fest: «Was hier passiert, ist illegal – und gefährlich!»
Das ehemalige Weidhaus wurde bis 1998 mehrmals umgebaut und mindestens zwischen 2022 und März 2025 für Touristen zur Miete angeboten, wie ein Blick ins Internet-Archiv zeigt. Weil die Besitzerfamilie seit 2001 nicht mehr landwirtschaftlich tätig ist und das entsprechende Land verpachtet, steht dies laut Roth im Widerspruch zum Raumplanungsgesetz.
Gemäss Blick-Informationen wurde das Haus schon Jahre zuvor als Ferienhaus vermietet. Die Vermietung hat in einem unbekannten Zeitraum in den Jahren 2001 bis etwa 2021 über «Grindelwald Tourismus» stattgefunden. Die Behörden wussten also Bescheid.
Bewilligungspraxis in der Kritik
Hier sieht Roth auch die Krux: «Es geht hier oben nicht ums Gesetz, sondern darum, wie man noch mehr Touristen ins Dorf quetschen kann.»
Bautätigkeiten ausserhalb der Bauzonen hätten hier oben Tradition, sagt Roth. Das zeigen auch frühere Blick-Recherchen: «Luxus-Hütten werden als Scheunen gemeldet», «Illegales Millionen-Geschäft mit Alphütten» oder «So einfach lassen sich die Berner Behörden übertölpeln». Auch die Stiftung Landschaftsschutz hat sich mehrmals zu Wort gemeldet, das letzte Mal im Jahr 2023: «Seit Jahren ist Grindelwald immer wieder bekanntgeworden wegen Illegalitäten im Bauwesen. Leider scheint nach wie vor keine Besserung in Sicht.» Auch damals wurde die Bewilligungspraxis harsch kritisiert.
Gemeinde antwortet patzig
Trotz allem habe sich nichts geändert, betont Roth. Er sieht mehrere Gründe dafür. Zum einen beim Kanton: «Es ist bequemer, in Bern zu sitzen und die Randregionen ihre eigene Suppe kochen zu lassen.» Das grösste Problem vermutet er aber vor Ort: «Hier oben herrscht Anarchie. Man setzt sich über das Gesetz hinweg und es wird geduldet. Es geht um Macht, um Geld und darum, die Gunst des jetzigen Gemeindepräsidenten zu haben.»
Roths Vorwürfe sind heftig. Konfrontiert damit, reagiert Gemeindepräsident Beat Bucher (70) unwirsch: «Ich gehe nicht im Detail auf Ihre einzelnen Fragestellungen ein, da ich nicht bereit bin, dazu die erforderliche Zeit zur Verfügung zu stellen.» Und: «Vorwürfe nach illegal bewilligten Bauten und dem negativen Hinweis, dass einerseits keine Verbesserungen erreicht wurden und es andererseits im bisherigen Tempo und Stil weitergeht, weise ich in aller Form zurück.»
Die Eigentümer des Häuschens beteuern auf Anfrage, dass man sich am Rinderstutzweg einen Alterssitz bauen wolle. «Alles, was wir gebaut haben, war bewilligt», schreiben sie. Und damit haben sie recht. Die Frage nach dem «Weshalb?» bleibt offen. Denn: Die Gemeinde äussert sich nicht – auch nicht zum Bau des Einstellraums.
Oder wie Roth es formuliert: «Man sitzt es einfach aus, die in Bern machen ohnehin nichts dagegen.»
Stiftung reichte Einsprache ein
Wie Blick jedoch weiss, hat die Stiftung Landschaftsschutz bei diesem Baugesuch eine Einsprache eingereicht. Laut Co-Geschäftsleiterin Rahel Marti ist das Projekt aus ihrer Sicht nicht bewilligungsfähig.
Auch das Bundesamt für Raumentwicklung betont, dass landwirtschaftliche Bauten, die bereits 1972 über einen einfachen Wohnteil verfügten, nur in geringem Umfang ausgebaut werden dürfen. Ein Ausbau, der den Wohnstandard deutlich erhöht, ist laut Experte Thomas Kappeler unzulässig. Er erklärt weiter: «Wurde bei einer Baute das zulässige Mass an baulichen Veränderungen überschritten, muss die zuständige Baupolizei einschreiten und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verlangen.»
Nur erklärt Marti: «Bei Umbauten, die ohne Baubewilligung ausgeführt wurden und die sich nachträglich als illegal herausstellen, sorgte die Gemeinde Grindelwald aus unserer Sicht bisher auch zu wenig dafür, dass der rechtmässige Zustand wiederhergestellt wird.»