Personalrecht
Solothurner Regierung will differenziertes Personalrecht schaffen

Der Solothurner Regierungsrat kündigt den bestehenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für alle öffentlich-rechtlichen Angestellten: Er will ein neues, modernes Personalrecht schaffen, das auch branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigen kann.
Publiziert: 13:49 Uhr
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Aktualisiert: 18:27 Uhr
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Foto: GEORGIOS KEFALAS
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Der GAV umfasst heute alle Angestellten des Kantons - er gilt für Verwaltung, Schulen, Spitäler und kantonale Betriebe. Dieses Modell, das nur der Kanton Solothurn kenne, stosse zunehmend an seine Grenzen, sagte Finanzvorsteher Peter Hodel (FDP) an einer Medienkonferenz am Montag.

Ein einziger Vertrag werde den heutigen Ansprüchen und Bedürfnissen einfach nicht mehr gerecht, hielt auch Frau Landammann Sandra Kolly (Mitte) fest. «Wir haben heute viele Berufswelten, aber nur einen Rahmen - und dieser Rahmen ist zu eng geworden»

Mit einem GAV für alle seien Veränderungen kaum zu erzielen, ergänzte Hodel. So bestehe auf der Verwaltung das Bedürfnis nach einer Flexibilisierung der bezahlen Urlaubstage, was für den Schulbereich aber überhaupt nicht in Frage komme. «Und was passiert? Wir finden keine Lösung und wir verharren im Status Quo.»

Für Hodel ist deshalb klar: «An der Ablösung des GAV kommen wir nicht vorbei, wenn wir etwas verändern wollen.» Der Gesamtregierungsrat wollte mit der GAV-Kündigung das Personalrecht modernisieren, sagte Kolly.

Der Solothurner Gesamtregierungsrat sehe eine grosse Chance, «tragfähige und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für alle Mitarbeitenden zu schaffen: Das Kantonspersonal brauche ein Gesetz, das differenzieren könne und sich anpassen lasse, das zu den Anforderungen passe, die sich veränderten, sagte Kolly.

Zudem erhöhe sich mit der neuen Lösung die demokratische Legitimität des Personalrechts, merkte Hodel an. Den bisherigen GAV habe der Regierungsrat gemeinsam mit den Personalverbänden ausgehandelt. Der Kantonsrat habe damit praktisch keinen Einfluss auf zentrale personalpolitische Fragen gehabt.

Wie das Solothurner Personalrecht aussehen soll, ist dem Kantonsrat überlassen, wobei es keine Verschlechterungen geben soll, wie Hodel ausführte. Als Stossrichtung wünsche sich die Regierung einen separaten GAV für den Spitalbereich sowie anstelle des GAV eine Personalgesetzgebung für Verwaltung und Schulen.

Bis die neuen Lösungen vorliegen, wird es seine Zeit dauern. Frau Landammann Kolly rechnet damit, dass der parlamentarische Prozess die gesamte Legislatur bis 2029 in Anspruch nehmen werde. Und für die Spitäler ist eine gezielte Gesetzesänderung nötig. Erst danach können die Sozialpartner einen eigenen Spital-GAV ausarbeiten

Kolly sprach von einem «Kraftakt». Dieser lohne sich aber. «Wir lassen uns Zeit, weil wir Sorgfalt wollen – aber wir machen ernst, weil wir Veränderung brauchen.»

Trotz Kündigung des GAV seitens Regierungsrat auf Ende Jahr ändert sich für die Angestellten des Kantons Solothurn vorerst nichts. Der bisherige GAV bleibt jeweils so lange bestehen, bis die neuen Regeln für einen Bereich in Kraft gesetzt werden.

Die Solothurner Spitäler AG begrüsst die geplanten Änderungen, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Sie sei überzeugt, dass die Neuordnung des kantonalen Personalrechts notwendig sei. Ein eigener GAV sei für die Spitäler ein zentraler Schritt, um auf dem angespannten Gesundheitsarbeitsmarkt zu bestehen.

Als richtig und notwendig bezeichnet auch die GLP den «gewählten Befreiungsschlag». Die FDP spricht von einem mutigen und zukunftsorientierten Schritt. Der GAV sei viel zu starr und verzettelt. Kritisch nehmen die Grünen die GAV-Kündigung auf. Sie fordern, dass es zu keinem Abbau kommen dürfe und die «bewährten Arbeitsbedingungen gesichert» werden müssten.

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