Will ich künstlich beatmet werden?
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Klarheit um Patientenverfügung:Will ich künstlich beatmet werden?

Will ich künstlich beatmet werden?

Das Coronavirus bringt das Schweizer Gesundheitssystem ans Limit – besonders der Platz auf den Intensivstationen könnte knapp werden. Patientenverfügungen sind nun besonders gefragt – um Ärzten im schlimmsten Fall schwierigste Entscheidungen abzunehmen.
Publiziert: 23.03.2020 um 23:24 Uhr
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Aktualisiert: 24.03.2020 um 11:45 Uhr
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«Will ich lebenserhaltende Massnahmen?» – eine Patientenverfügung schafft hier für Angehörige und Ärzte Klarheit.
Foto: ALIMDI.NET / Jochen Tack
Flavio Razzino

Es sind schwierige Fragen, die sich gerade ältere Menschen angesichts der Corona-Krise stellen: Was passiert mit mir, wenn ich am Virus erkranke und ein Fall für die Intensivstation werde? Will ich überhaupt noch lebenserhaltende Massnahmen?

Wenn die Kapazitäten in den Spitälern in der Corona-Krise knapp werden, müssen Ärzte brutale Entscheidungen treffen. Oder, wie es der Aargauer Ärztepräsident Jürg Lareida sagt: «Dann müssen wir über Leben und Tod entscheiden.»

Er fordert darum gerade ältere Menschen auf, sich selber Fragen zu lebenserhaltenden Massnahmen zu stellen. Lareida: «Wir müssen von Patienten wissen: Was erwarten sie noch vom Leben, wollen sie im Fall einer Erkrankung reanimiert werden, sollen wir intubieren?»

Wahrscheinlich war es noch nie so wichtig wie in dieser Zeit, eine Patientenverfügung auszufüllen. Zumal darin nicht nur Massnahmen abgelehnt, sondern auch explizit eingefordert werden können.

Wer kann eine Patientenverfügung verfassen?

Jeder kann das. Sofern man urteilsfähig ist. Darum empfiehlt sich, rechtzeitig eine Patientenverfügung auszustellen – und nicht zu lange zu warten. Die «Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften» (SAMW) rät zudem dazu, die Patientenverfügung alle zwei Jahre neu aufzusetzen. So stellt man sicher, dass sie dem aktuellen Wunsch entspricht.

Was ist schwierig am Ausfüllen einer Patientenverfügung?

Erst mal gar nichts. Zahlreiche Institutionen – von der SAMW bis zu Pro Senectute – stellen entsprechende Formulare online zur Verfügung, bei denen man das für sich Passende ankreuzen kann. Schwierig sind jedoch die Fragen, die man sich selber stellen muss: Will ich dereinst künstlich beatmet werden? Darf man mich notfalls reanimieren? Will ich zwar reanimiert werden, aber nicht intensivmedizinisch behandelt werden? Niemand kann darauf eine Antwort geben, ausser die betreffende Person selber.

Sind Patientenverfügungen rechtlich bindend?

Ja – denn jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung. Ärzte müssen sich darum an die Patientenverfügung halten. Ausser, sie verstösst gegen gesetzliche Vorschriften. Oder aber, der Arzt hat begründete Zweifel, dass der Patient die Patientenverfügung nicht aus freien Stücken unterschrieben hat. Gerade im Hinblick auf die Corona-Krise kann aber noch etwas hinzukommen: Selbst wenn jemand in seiner Patientenverfügung ausdrücklich alle lebenserhaltenden Massnahmen einfordert – das Gesundheitssystem in Folge Überlastung aber nicht dazu imstande ist –, bleibt am Ende dem Arzt die schwierige Entscheidung, wem geholfen wird und wem nicht.

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