Das Kleinflugzeug startete gegen 19 Uhr in Neunkirch und stürzte kurz darauf im angrenzenden Löhningen in ein Sonnenblumenfeld.
Foto: Schaffhauser Polizei

«Passagiere gaben falsches Gewicht an»
Dünne Ausrede des Crash-Piloten vor Gericht

Am 26. August 2016 stürzte ein Kleinflugzeug am Flugplatz Schaffhausen in ein Sonnenblumenfeld. Drei Menschen wurden schwer verletzt, ein viertes Opfer starb zehn Tage später an den Folgen des Crashs.
Publiziert: 23.07.2019 um 23:45 Uhr
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Aktualisiert: 24.07.2019 um 14:08 Uhr
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Angeklagt: Privatpilot und Unternehmer Michael M.* (52) musste sich gestern vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten.
Foto: Yvonne Vitali
Myrte Müller

Der 26. August 2016 ist ein schwarzer Tag für das Flugfeld von Schaffhausen. Kurz nach 19 Uhr startet ein Kleinflugzeug des Typs Robin DR 400/180 R. An Bord sind neben Pilot Michael M.* (52) aus Neunkirch SH drei Passagiere.

Nur mit grosser Mühe hebt die Propellermaschine ab. Sie gewinnt kaum an Höhe, sackt hinten ab. Nach einer Minute kippt der Flieger nach links über den Flügel und stürzt in Löhningen SH senkrecht in ein Sonnenblumenfeld. Alle Insassen sind schwer verletzt, werden mit Rettungshelikoptern in umliegende Spitäler transportiert. Zehn Tage später erliegt Annette B.* (†50) ihrem Schädel-Hirn-Trauma.

Der Pilot gibt seinen Passagieren die Schuld

War die Maschine überladen? Hatte der Pilot zu früh abgehoben? Und beging Michael M. beim Versuch, das Kleinflugzeug zu stabilisieren, folgenschwere Fehler? Fragen, die nun vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona gestellt werden.

Die Bundesanwaltschaft verurteilte Michael M. bereits im Dezember 2018 in einem Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung und Störung des öffentlichen Verkehrs zu einer Zahlung von insgesamt 36'288 Franken.

Doch der Unternehmer erhebt Einspruch. Er habe keine Schuld am Crash. «Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt», beteuert der Angeklagte vor dem Richter. Mitschuld seien die Fluggäste. «Sie gaben ihr Gewicht falsch, nicht wahrheitsgemäss, an», sagt Michael M. Er beteuert und bereut: «Ich habe mich auf ihre Angaben verlassen. Hätte ich sie doch bloss vorher auf die Waage gestellt.» Denn, so der Angeklagte, die zwei männlichen Passagiere seien viel schwerer gewesen als von ihnen angegeben.

Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet

Für die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hatte die um wenige Kilogramm überschrittene höchstzulässige Abflugmasse jedoch keinen entscheidenden Einfluss auf die Startleistung gehabt. «Der Unfall ist darauf zurückzuführen, dass das Flugzeug nach dem Abheben infolge einer unzweckmässigen Starttechnik kaum an Höhe gewann und aufgrund eines Kontrollverlustes zu Boden stürzte», heisst es im Schlussbericht. Jetzt muss der Richter entscheiden. Das Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.

* Name geändert

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