Parlament
Kommission will Stellvertretungen für den Kantonsrat

Zürcher Kantonsratsmitglieder sollen sich bei Krankheit oder nach der Geburt eines Kindes vertreten lassen können. Das hat die zuständige Kommission mit 8 zu 7 Stimmen entschieden. Nachrücken soll die erste nichtgewählte Person auf der Liste.
Publiziert: 21.11.2024 um 10:14 Uhr
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Aktualisiert: 21.11.2024 um 21:47 Uhr
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Mitglieder des Zürcher Kantonsrats sollen sich bis zu einem Jahr vertreten lassen können. Die zuständige Kommission schlägt dies bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft vor (Archivbild).
Foto: MICHAEL BUHOLZER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Das Nachrücken auf Zeit würde zwischen drei und zwölf Monaten betragen, wie die Kommission im am Donnerstag veröffentlichten Entscheid schreibt. Auch Zürcher Parlamentsgemeinden soll es freistehen, eine solche Regelung einzuführen. Der Kantonsrat berät den Vorschlag demnächst und wird einen definitiven Entscheid treffen.

Der Antrag beinhaltet nur Stellvertretungen bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft. GLP, SP und Grüne wollten auch Elternschaft als Grund verankern. Die GLP forderte zudem Aus- und Weiterbildungen zu integrieren. Die SVP hingegen wollte Militär- und Zivildienst als Vertretungsgrund festschreiben.

Gegen den nun eingereichten Vorschlag waren in der Kommission SVP und FDP. Dies unter anderem, weil auf Bundesebene am 1. Juli 2024 eine Änderung eingeführt wurde, die es Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub erlaubt, an Sitzungen teilzunehmen, ohne den Anspruch auf Erwerbsersatz zu verlieren.

Der Vorschlag für Stellvertretungen geht auf eine Parlamentarische Initiative von Sibylle Marti (SP) zurück. Eine zum gleichen Thema eingereichte Behördeninitiative des Gemeinderats Zürich lehnte die Kommission nun einstimmig ab, da das Anliegen mit der PI bereits berücksichtigt sei.

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