Opfer melden 250 sexuelle Übergriffe
Die Katholische Kirche untersucht Missbrauchsfälle intern

Von Belästigungen bis zu Vergewaltigungen: Bei der Bischofskonferenz sind bis heute gegen 250 sexuelle Übergriffe gemeldet worden. Untersucht werden viele Fälle von der Kirche selbst, die Justiz wird nicht eingeschaltet. Das sorgt für Kritik.
Publiziert: 07.01.2018 um 04:00 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 16:50 Uhr
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Viele Missbrauchsfälle werden intern untersucht, wie die «SonntagsZeitung» schreibt. (Symbolbild)
Foto: AP Photo

Betroffen sind über 140 Kinder und Jugendliche sowie 88 Erwachsene: Rund 250 sexuelle Übergriffe sind bei der Bischofskonferenz seit 2010 gemeldet worden. Die Fälle ereigneten sich von 1950 bis heute – die Beschuldigten sind Priester, Ordensleute oder Nonnen. 

Interne Untersuchung aus Rücksicht auf die Opfer

Pikant: Wie Recherchen der «SonntagsZeitung» zeigen, untersucht die Kirche die Vorfälle teilweise nur intern und schaltet die Justiz nicht ein. Aus Rücksicht auf die Opfer, die keine Anzeige bei der Polizei wollen, wie es kirchenintern heisst. Strafverfolger warnen vor unsachgemässen Untersuchungen. «Ich rate den Kirchenleuten mit Nachdruck davon ab, in ernsthaften Fällen selbstständig Abklärungen zu treffen», sagt der St. Galler Staatsanwalt Elmar Tremp.

Um weitere Vorfälle zu verhindern, brauche es laut Tremp in gewissen Fällen Zwangsmassnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen – diese können die Vertreter der Kirche nicht ergreifen. 

Andreas Brunner, ehemaliger Zürcher Oberstaatsanwalt und Vizepräsident der Stiftung Kinder & Gewalt, sagt: «Es wäre trügerisch, wenn Vertreter von Kirchengremien glauben, sie könnten eine Rückfallgefahr eines Täters beurteilen. Dazu braucht es Untersuchungen von Ermittlern und Gutachten von Fachleuten.» 

Richtlinien verschärft

Bei leichteren Fällen trifft die Kirche interne Massnahmen, wie etwa eine Verwarnung oder ein Gespräch zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer. Nur bei schweren Sexualedelikten, was bei rund 100 gemeldeten Übergriffen der Fall sei, informiert die Kirche die Justiz. Was ein schweres Delikt ist, entscheiden dabei interne Gremien.

Doch: Sexuelle Übergriffe sind je nach Schwere Offizialsdelikte. Ermittler müssten von Amtes wegen Verfahren einleiten, wenn sie davon erfahren würden – unabhängig davon, ob das Opfer eine Anzeige macht.

2014 hat die Bischofskonferenz ihre Richtlinien verschärft: Seither muss die Kirche bei Übergriffen an Minderjährigen zwingend die Justiz einschalten. Für Erwachsene gilt dies allerdings nicht.

Giorgio Prestele vom kirchlichen Fachgremium sagt: «In unseren Gremien sitzen Fachleute, die klar die Interessen der Opfer und nicht diejenigen der Bischöfe oder der Institution Katholische Kirche im Fokus haben.» (kad)

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