Der Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland ist in den vergangenen Tagen neu entfacht: Deutsche Politiker stören sich an der Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung, die vollen Namen von mutmasslichen Steuersündern im Bundesblatt zu veröffentlichen.
Nordrhein-Westfalen dagegen will die von der Schweiz veröffentlichten Namen möglicher deutscher Steuerbetrüger überprüfen. «Der Weg, den die Schweizer Steuerbehörde jetzt beschreitet, ist in der Tat speziell», teilte Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) mit.
Wenn die Schweiz Namen von deutschen Bürgern im Zusammenhang mit möglichen steuerlichen Unregelmässigkeiten nenne, müssten und würden die deutschen Behörden dem aber nachgehen. «In Deutschland gelten allerdings Steuergeheimnis und Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils. Das wird sich auch nicht ändern.»
Deutsche Politiker wollen keinen Pranger
Der deutsche Grünen-Finanzexperte Sven Giegold (45) sieht in der Veröffentlichung der Namen verdächtiger Bankkunden durch die Schweizer Steuerbehörden einen Verstoss gegen Bürgerrechte.
«Das geht einen Schritt zu weit», sagt der Europa-Abgeordnete und Mitbegründer von Attac-Deutschland der «Berliner Zeitung» heute Dienstag.
Schliesslich seien die Betroffenen nicht verurteilt, betont Giegold. «Die Schweiz sollte die ausländischen Behörden korrekt und vollständig informieren, statt auf diese Weise in die Bürgerrechte einzugreifen.»
Die Schweizer Steuerverwaltung veröffentlicht die Namen verdächtiger ausländischer Bankkunden im Internet. Nach einem Bericht der Schweizer «Sonntagszeitung» wird die Behörde von Amtshilfegesuchen der Steuerfahnder in diesen Ländern überhäuft. Man wolle die Betroffenen neuerdings auf diesem Wege darüber in Kenntnis setzen.
Die Nachrichtenagentur sda berichtete in der Vergangenheit mehrmals über solche Verfahren. Beispielsweise wurden die Namen der ehemaligen Französischen Fussballer Youri Djorkaeff, Claude Makelele, Patrick Vieira oder Marcel Desailly im Bundesblatt namentlich genannt. (SDA/alp)