Offene Fenster, Schlüssel im Briefkasten
Schweizer machen Dieben das Leben leicht

Etwa bei jedem sechsten Einbruch in der Schweiz muss sich der Dieb nicht gewaltsam Zutritt verschaffen. Polizei und Versicherungen klassieren solche Fälle als Einschleichdiebstähle. Will heissen: Die Bestohlenen sind selber schuld.
Publiziert: 20.06.2013 um 17:37 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 20:59 Uhr

Im Jahr 2012 registrierte die Polizei 73'714 Einbruch- und Einschleichdiebstähle in der Schweiz. Dies zeigt die Kriminalstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS). In vielen Fällen hatten die Diebe dabei freie Bahn – und mussten nicht einmal Gewalt anwenden, um sich Zugang zu den Wohnungen, Büros oder Restaurants zu verschaffen.

Einladung für Kriminelle

An offensichtlichen Orten versteckte Schlüssel – etwa im Briefkasten, unter der Fussmatte oder einem Blumentopf – sind für Kriminelle wie eine Einladung. Oft erleichtern ihnen auch offenstehende Fenster oder Balkontüren die Arbeit.

«Hat sich der Einbrecher gewaltsam Zutritt zum Haus oder zur Wohnung verschafft und dabei Fenster oder Türen beschädigt, so gilt dies als Einbruchdiebstahl», erklärt Mark Hauser von der Versicherung AXA Winterthur gegenüber Blick.ch. «Konnte der Dieb durch ein offenes Fenster oder durch einen gefundenen Schlüssel in die Wohnung einsteigen, so wird dies durch Polizei und Versicherer als Einschleichdiebstahl bewertet.»

12'586 Einschleichdiebstähle

Insgesamt kam es schweizweit im letzten Jahr zu 12'586 solchen Einschleichdiebstählen, die gemeldet wurden – in etwa jedem sechsten Fall machten es die Schweizer Einbrechern also besonders leicht!

Während die Kantone Bern und Zürich von den gesamtschweizerischen Zahlen nicht wesentlich abweichen, handelt es sich in Luzern sogar in jedem dritten Fall um einen Einschleichdiebstahl. Dies zeigt die Kriminalstatistik des Kantons.

Geldwerte in Basis-Hausratversicherung nicht gedeckt

Für die Bestohlenen hat die Unterscheidung zwischen Einbruchdiebstahl und Einschleichdiebstahl unter Umständen Folgen: Im Falle eines Einschleichdiebstahls sind Bargeld und Geldwerte wie Goldvreneli oder Reka-Schecks durch die Basis-Hausratversicherung nicht gedeckt, wie Versicherungs-Sprecher Hauser erklärt. (noo)

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