Ein damals 20-Jährige Franzose gab sich auf den sozialen Medien als reicher Fussballer aus. Er schrieb eine 20-jährige Baslerin an und prahlte damit. Während zwei Wochen schrieben die beiden danach zusammen. Er forderte sie dabei auf, ihm intime Videos zu schicken, was diese auch tat.
Sie beendete aber wenig später den Kontakt zu ihm, da ihr die Art des jungen Mannes unangenehm wurde. Darauf drohte der Franzose, die intimen Videos in ihrem Freundeskreis zu veröffentlichen. Seine Forderung: Ein Date in Basel. Während des Treffens im Mai 2019 rief die Erpresste die Polizei an. Diese nahm den 20-Jährigen dann fest, wie die «BZ Basel» berichtet.
«Aber auch er wurde erpressbar.»
Nun stand der Mann vor Gericht. Am Donnerstag vor dem Strafgericht in Basel-Stadt erklärt der junge Mann: «Ich wollte sie treffen, damit wir reden können und ich die Sache klarstellen kann.» Nach dem Treffen hätte er die Videos auf jeden Fall gelöscht, behauptet er und fragt im Gerichtssaal: «Wieso schickt sie mir solche Sachen, wie das Video mit den Brüsten, wenn sie das nicht will?»
Auch seine Verteidigerin, Eva Weber, beschwichtigt gemäss der Zeitung: «Da waren zwei junge Leute, die sich aufgespielt haben.» Dabei nimmt sie den Franzosen in Schutz: «Da schickt man intime Bilder und Videos und man wird erpressbar. Aber auch er wurde erpressbar.»
Doch das Gericht ist anderer Meinung: Es brummte dem Franzosen eine Freiheitsstrafe von neun Monaten bedingt auf. Und: Der Franzose muss der Frau 1000 Franken Genugtuung bezahlen. (sib)