Der heute 41-jährige Nidwaldner hatte am 31. Januar 2004 ohne Anlass einen ihm Unbekannten aus nächster Nähe in den Kopf geschossen. Das Opfer, ein 25-jähriger Nidwaldner, starb am Tag darauf im Universitätsspital Zürich. Der Täter sitzt seither im vorzeitigen Strafvollzug in Lenzburg AG.
Das Kantonsgericht hatte den Angeklagten im Juli 2007 des Mordes schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Zudem sprach sich das Gericht für eine Verwahrung aus. Gegen das Urteil appellierten alle Beteiligten. Am 3. April fand die Verhandlung vor Obergericht statt.
Dieses hat den Angeklagten des Mordes und weiterer Delikte schuldig befunden. Es erhöhte die Freiheitstrafe auf 19 Jahre. Ausserdem ordnete es unter Aufschub der Freiheitsstrafe eine stationäre therapeutische Massnahmen in einer geschlossenen Einrichtung an. Das kommt faktisch einer Verwahrung gleich.
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