Neues Urteil des Bundesgerichts
Kommt der Auftragskiller von Cointrin GE jetzt doch frei?

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Sicherheitshaft für den Täter im Mordfall von Cointrin GE unbegründet war. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine nachträgliche Verwahrung, während ein neues Strafverfahren wegen Drohungen gegen eine Bewährungshelferin läuft.
Publiziert: 11:59 Uhr
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Aktualisiert: 12:11 Uhr
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Das Bundesgericht in Lausanne. (Archivbild)
Foto: OBS/BUNDESGERICHT/SWISSSTAFFING

Darum gehts

  • Genfer Justiz nahm Täter im Mordfall Cointrin ohne ausreichende Grundlage in Sicherheitshaft
  • Bundesgericht hebt Entscheid auf und weist auf mögliche Untersuchungshaft hin
  • Täter erschoss 2008 für 50'000 Franken den Ehemann seiner Auftraggeberin
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Genfer Justiz hat den Täter im Mordfall von Cointrin GE nach Verbüssung seiner 16-jährigen Freiheitsstrafe ohne ausreichende Grundlage in Sicherheitshaft genommen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine nachträgliche Verwahrung, über die noch nicht entschieden ist. Zu prüfen ist, ob der Mann wegen eines anderen laufenden Verfahrens in Untersuchungshaft genommen werden kann.

Das zuständige Zwangsmassnahmengericht hatte die Sicherheitshaft bestätigt. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid aufgehoben und eine Beschwerde des Betroffenen gutgeheissen. Dieser hatte im November 2008 für 50'000 Franken in der Nähe des Flughafens Genf-Cointrin den Ehemann seiner Auftraggeberin erschossen.

Keine weiteren Erkenntnisse gewonnen

Das höchste Schweizer Gericht hält in einem am Freitag publizierten Urteil fest, das neue psychiatrische Gutachten bestätige im Wesentlichen die Diagnose, die zum Zeitpunkt des Strafverfahrens im Jahr 2012 bekannt gewesen sei.

Durch neue wissenschaftliche Methoden seien keine weiteren Erkenntnisse gewonnen worden. Aus diesem Grund sei eine nachträgliche Verwahrung unwahrscheinlich und die Sicherheitshaft unzulässig.

Nach Entlassung seine Bewährungshelferin erschiessen lassen

Für eine nachträgliche Verwahrung müssen während des Freiheitsentzugs des Verurteilten neue Tatsachen auftauchen, die eine Verwahrung zur Folge gehabt hätten, wenn sie dem zuständigen Gericht bereits während des Strafverfahrens bekannt gewesen wären. Solche Beweise müssen zum Zeitpunkt der Verurteilung bestanden haben, ohne dass das Gericht davon wissen konnte.

Das Bundesgericht weist in seinem Urteil darauf hin, dass wegen des laufenden Strafverfahrens gegen den Beschwerdeführer allenfalls eine Untersuchungshaft zu prüfen sei. Der Häftling hatte einem Mitgefangenen gesagt, dass er nach seiner Entlassung seine Bewährungshelferin erschiessen lasse. Über das Internet könne er für wenig Geld einen Killer engagieren.

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