Neues Urteil im Lysbüchel-Mordfall
Neun Monate Haft auf Bewährung verhängt

Ein Schweizer wurde vom Basler Strafgericht wegen Angriffs schuldig gesprochen. Er hatte 2021 das spätere Opfer des Lysbüchel-Mords geohrfeigt und gestossen. Das Opfer starb später an einem Messerangriff seines Begleiters.
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Das Strafgericht Basel-Stadt eröffnete am Freitag das Urteil gegen einen Schweizer, dessen Handlungen dem Mord im Lysbüchel-Areal unmittelbar vorangingen. (Archivbild)

Darum gehts

  • Ein Schweizer (26) wurde wegen Angriffs im Kontext eines Mords verurteilt
  • Der Mann initiierte 2021 eine tödlich eskalierte Auseinandersetzung am Lysbüchel-Areal
  • Er erhielt neun Monate bedingte Freiheitsstrafe mit zwei Jahren Bewährung
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Das Strafgericht Basel-Stadt hat am Freitag einen 26-jährigen Schweizer wegen Angriffs schuldig gesprochen. Er hatte im August 2021 das spätere Todesopfer vor dem Lysbüchel-Mord geohrfeigt und gestossen, bevor sein Begleiter es tödlich mit einem Messer verletzt hatte.

«Sie müssen damit leben, dass Sie die ganze Auseinandersetzung initiiert haben», sagte Einzelrichter Dominik Kiener dem Mann. Dieser habe zwar nicht mit einer tödlichen Eskalation rechnen müssen, sehr wohl aber mit der Einmischung seiner Begleiter und mit einer Schlägerei. Darum erachtete das Gericht den Straftatbestand des Angriffs als erfüllt.

Richter: Kein Platz für solidarische Mithaftung

Dem 26-Jährigen wurde eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten auferlegt – bei einer Bewährung von zwei Jahren. Er war nicht vorbestraft und seit der Tat ist er nicht weiter aufgefallen, wie es in der Urteilsbegründung hiess. Die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren zunächst einstellen wollte, hatte sieben Monate gefordert. Das Urteil kann noch angefochten werden.

Zudem wurden ihm die Verfahrenskosten und drei Viertel der Parteientschädigung der Opfervertretung auferlegt. Die Angehörigen des getöteten 27-Jährigen haben ein grosses Interesse daran, dass seine Beteiligung am tödlichen Vorfall strafrechtlich aufgearbeitet wird, wie es weiter hiess.

Jedoch wies der Richter die Zivilforderungen der Angehörigen ab. Zwar sei eine solidarische Haftung rechtlich möglich, in diesem Fall sei aber bereits der Mörder verurteilt und haftbar gemacht worden. Platz für solidarische Mithaftung gebe es nicht mehr.

Das Verfahren gegen den Haupttäter, der dem Opfer in der Auseinandersetzung die tödlichen Verletzungen zugefügt haben soll, ist noch am Appellationsgericht hängig. Er hat Berufung gegen das Urteil des Strafgerichts angemeldet, wie es am Freitag hiess.

Opfer starb an hohem Blutverlust

Das Strafgericht hatte den Kroaten im Juni 2024 wegen Mordes schuldig gesprochen und eine Freiheitsstrafe von 19,5 Jahren sowie einen Landesverweis von zehn Jahren verhängt. Die Strafe war zugunsten eine stationären Massnahme aufgeschoben worden.

Der Fall schlug in Basel hohe Wellen. Das Lysbüchel-Areal war damals dank einer Zwischennutzung ein belebter Ausgangsort im Sommer. Der kroatische Staatsangehörige aus Zürich war dort auf einer Party mit drei Kollegen.

Dabei trafen die vier auf eine andere Gruppe, die auf dem Lysbüchel-Areal einen Flohmarkt veranstaltete. Es kam zu einer Auseinandersetzung und der Kroate stach mit einem Klappmesser auf den 27-Jährigen ein. Anschliessend flüchtete er. Für den niedergestochenen Mann kam jede Hilfe zu spät - er starb nach hohem Blutverlust.

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