Nachtzuschlag
Bund verbietet den SBB Bussen

Die SBB handle irreführend, sagt das Bundesamt für Verkehr. Und zieht Konsequenzen.
Publiziert: 22.05.2013 um 16:00 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 21:41 Uhr
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Dieser Entscheid dürfte Nachtschwärmer freuen: Der Bund hat entschieden, dass Bussen für nichtgelöste Nachtzuschläge in gewissen Fällen nicht mehr erlaubt sind. Das machte der K-Tipp heute publik.

Nachtzuschläge auf dem Netz der SBB kosten fünf Franken und müssen zusätzlich zu einem Billett oder einem Abo gekauft werden. Vergisst man zu zahlen, warten saftige Bussen. Dem hat das Bundesamt für Verkehr nun teilweise einen Riegel geschoben: Nachtzuschläge sind zwar nach wie vor erlaubt, künftig dürfen in gewissen Fällen jedoch keine Bussen mehr eingezogen werden. Wird dies trotzdem getan, haben die Kunden ein Recht auf Rückzahlung.

In diesen Fällen kriegen Sie Ihr Geld zurück

Eine Busse ist laut Bundesamt für Verkehr ungültig, wenn ein Kunde das Billett in der Nacht oder frühmorgens gekauft hat - also zu einer Zeit, zu der angenommen werden kann, dass ein Zuschlag benötigt wird. Da die SBB dabei nicht auf den Nachtzuschlag hinweisen, dürfe dieser in Zukunft nicht mehr gebüsst werden.

Weiter ist eine Busse ungültig, wenn man ein Billett zwar am Tag gekauft hat, jedoch beim erstem Mal angibt, nichts vom Nachtzuschlag gewusst zu haben.

Drittens darf keine Busse verlangt werden, wenn sie an einen Gleis-7-Kunden geht, der sein Abo zu einem Zeitpunkt gekauft hat, zu dem die SBB «irreführend dafür geworben haben». Damit bezieht sich das Bundesamt auf eine Werbung der SBB, die anpreist, mit dem Gleis 7 von 19 bis 5 Uhr «kostenlos in der 2. Klasse unterwegs» sein zu können.

Kommunikation muss aktiver werden

Doch das ist nicht alles. Laut Bundesamt für Verkehr besteht bei den SBB akuter Aufholbedarf in Sachen aktiver Kommunikation. So fordert das Amt die SBB auf, «jedes nachtzuschlagspflichtige Fahrzeug eindeutig zu kennzeichnen» und von sich aus auf den Nachtzuschlag hinzuweisen.

Die Verfügung des Bundesamts für Verkehr folgte auf ein Hin und Her zwischen dem Konsumentenmagazin und den SBB. Da Letztere Stellungnahmen zu drei konkreten Fällen von Kunden verweigert hatten, gelangte der K-Tipp an das Bundesamt für Verkehr. Das verlangte von den SBB daraufhin ebenfalls eine Stellungnahme.

Diese mochte das Bundesamt aber nicht zu überzeugen: «Die Argumentation erscheint gelinde gesagt seltsam», zitiert der K-Tipp aus dem Bericht.

«Kunden müssen weiterhin zahlen»

Die SBB gibt sich unbeeindruckt. «Wir werden die Verfügung des Bundesamts für Verkehr nun detailliert prüfen», sagt SBB-Sprecher Christian Ginsig zu Blick.ch.

Ginsig gibt zu bedenken, dass ohne den Nachtzuschlag in der Region Zürich das Nachtnetz vermutlich nicht aufrechterhalten werden könnte. «Können wir künftig keinen Nachtzuschlag mehr erheben, sind aus Sicht der SBB entsprechende Fahrplan-Angebote gefährdet.» Denn der Auftrag des Zürcher Parlaments sei klar: «Der Nachtverkehr muss kostendeckend sein. Ohne den Zuschlag von fünf Franken ist das nicht möglich.»

Vorläufig werde sich deshalb nichts an der Nachtzuschlags-Regelung des ZVV ändern, betont Ginsig. «Kunden müssen weiterhin den Nachtzuschlag zahlen.» (lha)

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