Doch wer liess Nekti T.* (25), der im November 2008 bei einem Raserrennen Lorena († 21) tötete, so früh wieder auf die Gesellschaft los?
BLICK weiss nun, dass der Grieche seine sechs Jahre in der Strafanstalt Wauwilermoos in Egolzwil LU absitzt. Der dortige Direktor Felix Föhn (52) darf das weder bestätigen noch dementieren. Er sagt: «Generell ist zur Urlaubsregelung im offenen Vollzug zu sagen, dass Gesetz und Konkordat den Strafanstalten die Richtlinien für Hafturlaub vorgeben.» Im Wauwilermoos kann demnach Urlaub «frühestens nach zwei Monaten und Verbüssen von mindestens einem Sechstel der Strafe gewährt werden».
Ein Insasse hat beim ersten Mal 36 Stunden Urlaub. Ab dem zweiten Mal 48 Stunden und ab dem fünften Mal 52 Stunden. Sitzt er länger als ein Jahr, bekommt er maximal 58 Stunden.
Gefangener muss als «nicht gemeingefährlich» eingestuft werden
Laut BLICK-Informationen durfte Nekti T. 48 Stunden in den Festtagsurlaub. Das heisst: Der Tot-Raser, der 2012 sein Billett zurückbekam und es in den Urlaub mitnehmen durfte, war laut Regeln schon mal draussen!
Kein Risiko? Direktor Föhn sagt allgemein zur Sicherheit: «In jedem Fall muss der Gefangene von der einweisenden Behörde als nicht gemeingefährlich eingestuft sein, und es darf keine Fluchtgefahr bestehen.»
Laut Regeln darf Nekti T. also weiterhin in den Hafturlaub – alle sechs Wochen.
* Namen bekannt