Nach Crash mit Taxi
Zürcher Obergericht spricht Nachtbus-Chauffeur frei

In den frühen Morgenstunden Anfangs Januar 2015 krachte ein Zürcher Nachtbus mit einem Taxi zusammen. Das Obergericht sprach den Chauffeur nun frei: Der Bus hatte trotz allgemeinem Fahrverbot Vortritt.
Publiziert: 27.12.2016 um 17:38 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 16:24 Uhr
Das Zürcher Obergericht hat einen Nachtbus-Chauffeur freigesprochen, der im Januar 2015 mit einem Taxi zusammenkrachte. (Archivbild)
Foto: VBZ

Es war Rechtsvortritt: Das Zürcher Obergericht hat einen Nachtbus-Chauffeur freigesprochen, der beim Einbiegen mit einem Taxi kollidiert ist. Der Grund für die Kollision sei zudem nicht eine unklare Vortrittsregelung gewesen, sondern die eingeschränkten Sichtverhältnisse wegen einer Baustelle.

Der Unfall geschah am 3. Januar 2015 um 2.50 Uhr. Der Nachtbus bog von der Zürcher Bahnhofstrasse in die Uraniastrasse ein. Dabei soll er einem von links her kommenden Taxi den Vortritt nicht gewährt haben, sagte das Stadtrichteramt der Stadt Zürich. Das Lichtsignal an der Kreuzung war ausgeschaltet und blinkte gelb.

Es sprach deshalb für den Chauffeur eine Busse von 300 Franken sowie Kosten und Gebühren von insgesamt 970 Franken aus. Dagegen erhob der Mann erfolgreich Einsprache: Das Bezirksgericht Zürich sprach ihn vom Vorwurf des Nichtgewährens des Vortritts frei.

Damit war nun das Stadtrichteramt nicht einverstanden und gelangte ans Obergericht - vergeblich. Dieses stützte in einem kürzlich veröffentlichten Urteil das Bezirksgericht und sprach den Bus-Chauffeur ebenfalls frei.

Nachtbus hatte Vortritt

Der Bus hatte Vorfahrt, da er von rechts kam - auch wenn er aus einer Strasse einbog, in der ein allgemeines Fahrverbot herrscht. Von diesem ist der Bus in der Bahnhofstrasse jedoch ausgenommen. Der Rechtsvortritt gilt immer dann, wenn nichts anderes signalisiert ist - wie es bei dieser Kreuzung der Fall ist.

Das Stadtrichteramt argumentierte vergeblich, dass eine unklare Vortrittsregelung beziehungsweise eine ungenügende Signalisation für den Unfall verantwortlich war.

«Vielmehr gab sowohl der Beschuldigte als auch der von links herannahende Taxifahrer übereinstimmend an, den jeweils anderen aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnisse wegen einer Baustelle nicht gesehen zu haben», schreibt das Obergericht. Die Vortrittsregelung sei hingegen klar gewesen. (SDA)

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