Nekti T.* (heute 27) ist der berüchtigtste Raser der Schweiz. Der Grieche lieferte sich im November 2008 in Schönenwerd SO ein Rennen. Dabei knallte er mit seinem Audi innerorts mit über 100 km/h in einen korrekt abbiegenden Golf, in dem Lorena W.* (†21) im Fond sass. Sie starb vor Ort.
Obwohl T. sechs Jahre Gefängnis fasste, geniesst er heute – etwas über dreieinhalb Jahre nach dem Einrücken in den Knast – laut BLICK-Recherchen bereits Vollzugslockerung! Wie die bei T. aussieht, ist unklar.
Darf er daheim schlafen?
Die Möglichkeiten: Weil er inzwischen eine Gipserlehre abgeschlossen hat, könnte es sein, dass er nur im Gefängnis schlafen muss. Oder er darf unter der Woche daheim schlafen und muss nur am Wochenende einrücken. Möglich wäre auch, dass T. mit einer elektronischen Fussfessel ausgerüstet ist und sich nicht im Knast zeigen muss. Das höchste aller Gefühle für ihn könnte sein: Er muss sich nur noch bei der Bewährungshilfe melden.
Wie die Vollzugslockerung für T. genau aussieht, darf das Amt für Justizvollzug Kanton Solothurn «aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes» nicht beantworten.
Nekti T. wehrt sich mit allen Mitteln
Sicher ist: Die Vollzugslockerung ist ein weiterer Beweis dafür, dass sich Nekti T. mit allen Mitteln gegen seine Strafe wehrt. Denn: T. kämpfte bis vor Bundesgericht, was den Haftantritt um rund fünf Jahre verlängerte. Erst als BLICK schrieb, dass er vier Monate nach dem Urteil immer noch frei rumläuft, musste T. im Oktober 2013 die Haft antreten.
Dem nicht genug: T. hatte bereits 2012 sein Billett wieder. Und: Im Januar 2015 enthüllte BLICK, dass er gar alle sechs Wochen in den Hafturlaub darf. Schliesslich entschied das Bundesgericht im Juli 2015 auch noch, dass Nekti T. in der Schweiz bleiben darf. Die Anforderungen für einen Widerruf der Niederlassungsbewilligung seien nicht gegeben.
* Namen der Redaktion bekannt
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