Mindestens zweimal am Tag muss Ursula Bobst (78) aus Oensingen SO über diese Brücke. «Mein Lebenspartner und mein Sohn wohnen in Balsthal», sagt die Rentnerin. «Ich gehe dort regelmässig einkaufen und mindestens einmal die Woche in die Sauna.»
Doch statt via den kurzen Weg über die Brücke und dann direkt über die Kantonsstrasse in Richtung Balsthal muss Bobst jedes Mal einen Umweg durch die Quartierstrasse im Hinterdorf von Oensingen fahren. «Pro Tag sind das drei Kilometer – pro Jahr rund 1000 Kilometer Umweg», erklärt Bobst.
2010 erliess die Gemeinde Oensingen ein Fahrverbot für die Brücke an der Klusstrasse. Damit wollte sie vor allem den Schleichverkehr über die alte Strasse unterbinden. Fast täglich staut sich auf der neuen Strasse zwischen Balsthal und Oensingen der Feierabendverkehr. Die Abkürzung über die Brücke würde ein paar Minuten Wartezeit ersparen.
Über 50 Jahre lang hatten die Bobsts diesen Weg genommen, wenn sie ins nahe Balsthal fuhren. Bis eben die Gemeinde das Verbotsschild aufstellte.
Ursula Bobsts Sohn Stephan (56) wohnt in Balsthal und fährt regelmässig zu seinem Elternhaus im Oensinger Chutloch. Im Gegensatz zu seiner Mutter hält sich der Betriebsmechaniker nicht immer ans Fahrverbot: «Vier Bussen sind mir dieses Jahr schon ins Haus geflattert.»
Er suchte mehrmals das Gespräch mit der Gemeinde – ohne Resultat. «Wenn man mir wenigstens plausibel erklären könnte, warum wir Anwohner die Brücke nicht benutzen dürfen, wäre ich schon zufrieden.» Doch Bobsts werden nur vertröstet. «Erst hiess es, der Kanton sei zuständig – dort wiederum, es sei Sache der Gemeinde.»
Besonders absurd erscheint das Fahrverbot, weil sowohl der Regionalbus als auch landwirtschaftliche Fahrzeuge die Brücke passieren dürfen – nicht aber Anwohner. «Stattdessen fahren wir halt einfach durch das Wohnquartier. Das kann ja auch nicht im Sinn der Gemeinde sein.»
Bei der Gemeinde Oensingen ist man sich des Problems bewusst, wie Verwaltungsleiter Peter Saner sagt. «Wir verstehen das Anliegen der Anwohner. Gleichzeitig muss eine Ausnahmeregelung aber zu hundert Prozent den gesetzlichen Vorgaben entsprechen», sagt Peter Saner. Im August treffen sich die Gemeinde und der Kanton, um über eine Ausnahmeregelung für das Fahrverbot zu sprechen.