Als die kleine Ylenia vor zwölf Jahren ermordet wurde, war die ganze Schweiz schockiert – sie ist es bis heute.
Noch immer wollen viele die Version des Geschehens nicht glauben, wie sie von Polizei und Staatsanwaltschaft verbreitet wird: Zu viele Fragen sind offen.
Auch deshalb, weil der Täter Urs Hans von Aesch am 1. August 2007 Selbstmord beging – dem Tag des Verschwindens der Fünfjährigen. Erst am 15. September 2007 fand man die Leiche des Mädchens bei Oberbüren SG.
Bis dahin wurde wild spekuliert – Polizei und Angehörige kritisierten die Medien dafür heftig.
Wichtige Auskunftspersonen nicht befragt
Zuletzt nahmen die Ermittler im Frühjahr an einer Medienkonferenz Stellung zu neuen Gerüchten: Man habe keine Spuren gefunden, die auf eine Beteiligung weiterer Personen hindeute. Und doch rissen die Spekulationen auch danach nicht ab. Jetzt wird bekannt: Ein ehemaliger Justizbeamter reichte vor kurzem Beschwerde wegen Rechtsverweigerung gegen die St. Galler Staatsanwaltschaft ein.
Darin bemängelt er, wichtige Auskunftspersonen seien nicht befragt worden, und kritisiert die Ermittler, sie hätten Hinweise auf weitere Täter nicht ernst genommen.
So seien die Aussagen einer Zeugin nicht ausreichend überprüft worden. Man habe sich vorschnell auf die These fixiert, von Aesch sei ein Einzeltäter.
Auch Beobachtungen, wonach der weisse Renault von Aeschs in den Tagen zuvor und auch am Tattag bei einem möglichen Mittäter parkiert war, habe man nicht überprüft.
Keine Strafuntersuchung aufgrund von Theorien
Die Beschwerde, derzeit noch bei der Anklagekammer hängig, liegt SonntagsBlick vor. In einer ersten Stellungnahme zu Händen der Kammer hält die St. Galler Staatsanwaltschaft fest, dass es für die Eröffnung eines Strafverfahrens einen hinreichenden Tatverdacht brauche – «ein solcher liegt nicht vor».
Nach der Medienkonferenz im Frühjahr habe man weitere Personen befragt. «Daraus ergaben sich keinerlei neue Erkenntnisse.» Eine Strafuntersuchung dürfe nicht aufgrund von Theorien eröffnet werden, «die auf Halbwissen, Spekulationen oder Verschwörungstheorien fussen». Die Staatsanwaltschaft stellt daher den Antrag, die Beschwerde abzuweisen.
Falls der Entscheid, mit dem in den nächsten Wochen gerechnet wird, negativ ausfällt, will der Beschwerdeführer ihn anfechten. Mit den Erklärungen der Staatsanwaltschaft jedenfalls gibt er sich nicht zufrieden: «Viele Menschen und auch ich glauben nicht an einen Einzeltäter.»