In der Nacht auf den 11. März 2017 wurde der Schweizer Sony S.* (†19) aus Schaffhausen unweit der Grenze vor der Konstanzer Shisha-Bar Pasha of Dubai getötet. Zuvor war es zum Streit zwischen mehreren Männern gekommen. Bis die Situation eskalierte und Sony S. niedergestochen wurde, als er seinen Freund beschützen wollte.
Der Hauptverdächtige, ein 17-jähriger Deutscher, muss sich jetzt vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf Mord. Aber warum musste der junge Schweizer mit kosovarischen Wurzeln sterben? Laut dem «Südkurier» soll Sony S. den Kumpel eines 21-jährigen Mitangeklagten «angemacht» haben.
Musste Sony S. sterben, weil er seinen Freund rettete?
Die Konstanzer Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ein Freund von Sony S. – wegen dessen vorangegangener «Anmache» – in einen Streit mit dem Mitangeklagten geriet. Der Mitangeklagte (21) passte den Freund von Sony S. ab, schlug ihn zusammen und wollte ihn zu einer Entschuldigung zwingen, so Andreas Mathy, Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft. Er ist wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung angeklagt.
Der Hauptangeklagte mischte sich in den Streit ein und attackierte den Freund von Sony S. ebenfalls. Sony S. ging dazwischen – sein Todesurteil. Der 17-jährige Deutsche zückte ein Messer und stach auf ihn ein.
Gemäss dem Obduktionsbericht wurde der Schaffhauser durch einen Stich im Bereich des Oberkörpers verletzt. Dabei wurden ein Lungenflügel sowie diverse Blutgefässe getroffen. Es kam zur Schockblutung. Er hatte keine Chance.
Definitiv Mord und nicht nur Totschlag
Die Anklage gegen den Deutschen lautet auf Mord und nicht auf Totschlag, weil laut Staatsanwaltschaft der Hauptangeklagte wegen einer Nichtigkeit den damals 19-jährigen Schweizer getötet haben soll. Er wollte nur seine Macht demonstrieren.
Nach der Bluttat flüchteten sowohl der Haupt- als auch der Mitangeklagte und liessen den um sein Leben ringenden Sony S. auf einem nahe gelegenen Parkplatz blutend zurück.
Die Mordwaffe wurde zwei Wochen nach der Tat gefunden. Der 17-Jährige räumte bei der Polizei die Tat ein. Seither sitzt der Haupttäter in U-Haft. Wann der Prozessauftakt im Fall der Ermordung von Sony S. sein wird, ist noch unklar. (rad)
* Namen der Redaktion bekannt
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Entgegen dem deutschen Jugendstrafgesetz, das bei Mord eine Maximalhaftzeit von zehn Jahren vorsieht, sind es in der Schweiz lediglich vier Jahre. Dabei ist das Alter des Täters zum Tatzeitpunkt entscheidend. Würde der Mord an Sony S. in der Schweiz verhandelt werden, könnte der 17-jährige Täter nur zu maximal vier Jahren Gefängnis verurteilt werden.
Das für Mord nach Jugendstrafgesetz angesetzte Maximalstrafmass wäre entsprechend gleich hoch wie jenes, das Beil-Amok Sascha I. (17) erwarten könnte. Er hatte am Sonntag in Flums SG mehrere Menschen mit einem Beil attackiert und verletzt.
Entgegen dem deutschen Jugendstrafgesetz, das bei Mord eine Maximalhaftzeit von zehn Jahren vorsieht, sind es in der Schweiz lediglich vier Jahre. Dabei ist das Alter des Täters zum Tatzeitpunkt entscheidend. Würde der Mord an Sony S. in der Schweiz verhandelt werden, könnte der 17-jährige Täter nur zu maximal vier Jahren Gefängnis verurteilt werden.
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