Mord-Drohungen gegen Kesb-Mitarbeiter
Polizei schnappt 48-jährigen Schweizer

Sie bewegen sich in der Anonymität des Internets und machen ihrem Ärger Luft. Immer mehr Behörden erhalten Drohungen aus dem Netz. Im Zusammenhang mit dem Familien-Drama von Flaach hat die Polizei nun einen Mann verhaftet.
Publiziert: 07.01.2015 um 16:19 Uhr
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Aktualisiert: 09.09.2018 um 12:10 Uhr

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Winterthur-Andelfingen steht wegen der Tragödie von Flaach ZH im Kreuzfeuer der Kritik. Wegen massiver Drohungen mussten die Sicherheitsmassnahmen verstärkt werden.

Er rief zu mehrfachem Mord auf

Heute Morgen hat die Kantonspolizei Zürich einen Mann verhaftet. Er gilt als Urheber der Drohungen. Der 48-jährige Schweizer soll auf einer Internet-Plattform mehrfach zum Mord an Mitarbeitern der Kesb aufgerufen haben.

Die Polizei hat ihn am Morgen an seinem Wohnort im Kanton Aargau verhaftet. Er wird sich wegen mehrfacher öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit zu verantworten haben, schreibt die Polizei in einer Mitteilung.

Die Kesb ist nicht die einzige Behörde, die sich gegen Gewalt wappnen muss - und die Fälle nehmen jährlich zu! Während es im Jahr 2000 noch 774 Fälle waren, registriert das Bundesamt für Statistik 2013 bereits 2776 Ereignisse.

Das Netz als rechtsfreien Raum

«Dass Drohungen zugenommen haben, steht sicher im Zusammenhang mit den sozialen Medien», sagt Max Hofmann, Generalsekretär des Verbandes Schweizer Polizei-Beamter (VSPB). Die Täter agierten in der Anonymität des Internets. Das Netz stelle für diese einen rechtsfreien Raum dar.

Am häufigsten würden Polizisten zum Ziel von Drohungen und Gewalt. Rund 90 Prozent der Delikte zielten auf sie ab, heisst es beim VSPB.

Es ist ein Anzeigedelikt

Dass Drohungen gegen Behörden und deren Mitarbeiter auch in der Schweiz ernst genommen werden müssen, machte spätestens das Attentat von Zug am 27. September 2001 klar. Bei dem Anschlag auf den Zuger Kantonsrat erschoss der Attentäter Friedrich Leibacher elf Parlaments- und drei Regierungsratsmitglieder, bevor er sich selbst tötete.

Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte sind Anzeigedelikte. Wer eine Behörde oder einen Beamten bedroht, riskiert bis zu drei Jahre Knast. (mad/SDA)

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