Mit einer neuen Massnahme will die katholische Kirche sexuelle Übergriffe auf Jugendliche verhindern: Wer sich für eine Stelle bewirbt, muss künftig einen Auszug aus dem Strafregister vorweisen. Dies hat die Schweizer Bischofskonferenz diese Woche an ihrer Vollversammlung beschlossen.
Sie hat damit einen Antrag für eine Reform angenommen, der das Fachgremium Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld ausgearbeitet hatte. Zuletzt sorgte ein Fall aus Riehen BS für Schlagzeilen: Dort hatte sich Stefan Küng als Pfarrer zur Wahl gestellt, der 2012 wegen sexueller Handlungen mit einem Jugendlichen verurteilt worden war.
Die Sache flog erst auf, als der Strafbefehl veröffentlicht wurde. Die meisten Bistümer verlangen schon jetzt einen Strafregisterauszug (BLICK berichtete), doch jetzt gibt es erstmals eine landesweit einheitliche Regelung.
Auf jeden Fall eine Anzeige
Nicht mehr gelten soll zudem ein sogenanntes Vetorecht von erwachsenen Missbrauchsopfern. Das heisst: Künftig müssen Kirchenverantwortliche in jedem Fall Anzeige erstatten, sobald sie von einem Offizialdelikt erfahren. Das Vetorecht wurde ursprünglich von Opfervertretern gefordert. Die Praxis habe aber gezeigt, dass dadurch die Vertuschungsgefahr bleibt und zudem eine Gefahr für potenzielle künftige Opfer besteht.
Auch bei den Reformierten zeichnet sich eine landesweite Zusammenarbeit ab. Michèle Graf-Kaiser, Sprecherin des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds (SEK), sagt zu BLICK: «Derzeit arbeitet der Kirchenbund mit der Fachstelle Limita zusammen und definiert mit den Kantonalkirchen bis Ende 2019 notwendige Massnahmen, die er den Mitgliedkirchen dann zur Umsetzung empfehlen wird.» Die Kantonalkirchen seien für die Aufsichtspflicht und die Umsetzung der Massnahmen zuständig, während der SEK die Zusammenarbeit koordiniere.
In den Kantonen Zürich, Basel-Landschaft und Aargau gibt es schon jetzt ohne Strafregisterauszug keine Anstellung. Der Aargau nimmt in der Sache eine Vorreiterrolle ein: Als erste in der Schweiz verpflichtet die dortige Reformierte Kirche alle Angestellten, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, zum Besuch eines Kurses. Und es soll noch weitergehen: «Bald wird auch die Unterzeichnung einer ethischen Selbstverpflichtung obligatorisch», sagt Kommunikations-Chef Frank Worbs zu BLICK.