Wird er nun ausgeschafft?
Iraner (18) rast mit 135 km/h in die Schule

Mit 69 km/h zu viel war gestern ein 18-Jähriger auf der Neuenhoferstrasse in Baden AG unterwegs. Dem Iraner droht eine Freiheitstrafe von bis zu vier Jahren – und der Entzug der Aufenthaltsbewilligung.
Publiziert: 14.01.2015 um 10:43 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 02:09 Uhr
Auf der Neuenhoferstrasse, wo der 18-Jährige 135 km/h geblitzt wurde, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Foto: Google Maps

Er wollte in die Schule, landete aber in einer Arrestzelle: Ein junger Mann (18) hatte es gestern offenbar besonders eilig zurück zum Unterricht zu kommen.

Zusammen mit vier Kollegen wurde er gestern auf der Neuenhoferstrasse bei Baden AG mit 135 Kilometern pro Stunde geblitzt. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt auf diesem Streckenabschnitt aber lediglich 60 km/h.

Ein Polizei-Patrouille stoppte das Auto wenig später im Stadtzentrum. Der Lenker, ein in der Region wohnhafter Iraner, wurde vorübergehend festgenommen und eine Strafuntersuchung gegen ihn eröffnet.

Seinen Führerausweis, den er erst seit Oktober vergangenen Jahres besass, ist er los. Sein VW Golf wurde beschlagnahmt.

Und dem 18-Jährigen droht nun sogar die Ausschaffung! Weil er nach Abzug der gesetzlichen Toleranz immer noch 69 Kilometer pro Stunde zu schnell war, kann er gemäss dem so genannten «Raserartikel» mit bis zu vier Jahren Gefängnis bestraft werden.

Bereits eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr gilt rechtlich als Grund für einen Entzug der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung.

Dabei, so Rahel Kraus vom kantonalen Amt für Migration in der «Aargauer Zeitung», spiele es keine Rolle, ob die Strafe bedingt, teilbedingt oder unbedingt gefällt wurde.

Allerdings werde auch die Aufenthaltsdauer, Integration und das familiäre Umfeld des Betroffenen berücksichtigt und dem öffentlichen Interesse an der Wegweisung gegenübergestellt. (bau)

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