Es war im November 2017, als ein Eritreer am Bahnhof Brugg AG zusammen mit zwei weiteren Männern von Landsleuten die Herausgabe mehrerer Bierflaschen verlangt hatte. Die Landsleute weigerten sich, worauf es zur Schlägerei kam Die drei Männer konnten insgesamt drei Flaschen Bier klauen. Einem Opfer stahlen sie eine silberne Kette.
Einem weiteren Opfer folgten die drei Männer, sie drohten ihm und forderten die Herausgabe von dessen Mobiltelefon. Der Landsmann weigerte sich. Deshalb hielten zwei der Männer das Opfer fest und der Verurteilte zog ihm das Telefon aus der Hosentasche.
Bundesgericht sieht kein Härtefall
Das Aargauer Obergericht verurteilte den Eritreer wegen Raubes des Mobiltelefons zu einer bedingten Geldstrafe von 295 Tagessätzen zu 50 Franken und einer Busse von 3000 Franken. Zudem sprach es eine Landesverweisung aus.
Das Bundesgericht hat das Urteil vollumfänglich bestätigt. Es weist den Einwand des Verurteilten ab, dass von der Landesverweisung aufgrund eines Härtefalls abzusehen sei. Der Beschwerdeführer habe nicht aufgezeigt, inwieweit ein solcher vorliegen würde.
Die Vorinstanz hatte aufgrund des Asylentscheids geschlossen, dass dem Mann bei einer Rückkehr nach Eritrea keine ernsthafte Nachteile drohen würden. Der Eritreer sei nie zum Militärdienst aufgeboten worden und auch nie in eine Razzia geraten. (cat/SDA)