Seine Verbrechen waren abartig und abgrundtief abscheulich. Er hat sich an den Unschuldigen und Wehrlosen vergangen. Der pädophile Elektromonteur Karl H.* (76) wurde mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Die vergangenen Jahre verbrachte der Wiederholungsstraftäter hinter Gittern. 1997 wurde Karl H. auf unbestimmte Zeit verwahrt. BLICK betitelte ihn einst als «den schlimmsten Kinderschänder der Schweiz».
Die Prognose für den Kinderschänder war damals nicht gut. Das psychiatrische Gutachten attestierte dem damals 54-jährigen Karl H. eine «sehr hohe Rückfallgefahr». 2009 wurde seine Verwahrung dennoch aufgehoben, stattdessen eine stationäre Massnahme angeordent. Diese wurde am Dienstag vom Bezirksgericht Brugg verlängert.
Karl H. ist «therapierbar und das Rückfallrisiko moderat»
«Die Chance für einen Rückfall ist aufgrund von sämtlichen Gutachten erheblich kleiner als fifty-fifty», sagt H.'s Verteidiger Franz Hollinger zu «Tele M1». Demnach sei der verurteilte Kinderschänder «therapierbar und das Rückfallrisiko moderat». Darum wurde die stationäre Massnahme für 18 Monate verlängert. Ob er jemals wieder auf freien Fuss kommt, ist fraglich.
Seine Gräueltaten bleiben unvergessen. Bei der Wahl seiner Opfer ging Karl H. besonders perfide vor. Er mimte den netten Mann mit den grosszügigen Geschenken. Mit Spielzeugautos, Turnschuhe, Skateboards oder aber Geld erkaufte er sich das Vertrauen der unschuldigen und nichtsahnenden Kinder. Insgesamt 38 Kinder, vorwiegend Buben, hat H. missbraucht (BLICK berichtete).
Als Babysitter missbrauchte Kinderschänder Geschwister
Seine Opfer suchte er sich an Kinderveranstaltungen, auf Chilbis oder in Hallenbädern. Dann lockte er sie in seine Wohnung oder auf ein gemietetes Motorboot auf dem Zürichsee, bevor er sich dann an ihnen verging – teils in Anwesenheit anderer Pädophiler.
Abartig waren seine Taten allesamt, doch besonders niederträchtig ging er im Fall eines damals sechsjährigen Buben und achtjährigen Mädchens vor. H. hatte sich als Babysitter auf das Inserat der Eltern des Geschwisterpaars gemeldet. Statt auf sie aufzupassen, missbrauchte er sie.
«Ich habe mich nicht in böser Absicht auf das Inserat gemeldet. Ich wollte probieren, ob ich ohne sexuelle Handlungen mit Kindern zusammensein kann. Doch es ist leider danebengegangen», sagte H. als er 1992 vor Gericht stand. Am 15. Dezember 1992 wurde der Kinderschänder vom Bezirksgericht Zürich zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.
Er missbrauchte auch Stiefsohn von Kinderschänder-Kumpel
1994 kam der Fall vors Zürcher Obergericht. Die sechs Jahre hinter Gittern wurden bestätigt. Eine Verwahrung wurde jedoch nicht angeordnet. Der Grund: Das Gutachten des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Universität Zürich besagte, dass H. kein krankhafter Triebtäter sei.
Im Frühling 1995 hatte Kinderschänder H. zwei Drittel der sechsjährigen Strafe abgesessen und wollte aus dem Knast. Das Gericht kam H.'s Forderung nach. Im Juni 1995 kommt H. unter der Anordnung «einer engmaschigen Schutzaufsicht» auf freien Fuss. Einen Monat später zieht er in ein Mehrfamilienhaus nach Brugg AG.
Brisant: Der Kinderschänder wohnt dort Tür an Tür mit der Ex-Frau und den Stiefsöhnen des bekennenden Pädophilen Beat Meier. Dieser wiederum ist H.'s bester Freund. Karl H. wird rückfällig. Er missbraucht Meiers damals 12-jährigen Stiefsohn. Weitere Opfer folgen. An 18 Kindern zwischen acht und zwölf Jahren vergreift er sich damals.
Acht Mal schon war der Pädophile zu diesem Zeitpunkt bereits verurteilt worden. Das erste Mal im Jahr 1975. Doch immer wieder bekam H. eine Chance. Und immer wieder wurde er rückfällig.
Im September 1997 wurde Karl H. vom Bezirksgericht Brugg zu sechs Jahren Gefängnis sowie einer Verwahrung auf unbestimmte Zeit verurteilt. 2009 wurde diese aufgehoben und stattdessen eine stationäre Massnahme angeordnet.
*Name der Redaktion bekannt