Urteil gefällt
Haft und Landesverweis für Skandal-Arzt Ingo Malm

Skandal-Arzt Ingo Malm muss hinter Gitter – und das Land verlassen. Das Bezirksgericht Bremgarten hat ihn wegen Urkundenfälschung, Betrug und ärztlicher Tätigkeit ohne Bewilligung schuldig gesprochen.
Publiziert: 25.06.2019 um 12:26 Uhr
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Arzt Ingo Rudolf Malm (63) vor Gericht in Bremgarten.
Foto: Philippe Rossier

Der deutsche Skandalarzt Ingo Malm (63) muss hinter Gitter: Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte ihn zu drei Jahren Haft, eine Geldstrafe von 57'600 Franken (360 Tagessätze à 160 Franken), eine Busse von 10'000 Franken – und zu fünf Jahren Landesverweis. Das geht aus dem Urteil heraus, das das Gericht heute schriftlich publizierte.

Das Gericht sprach ihn wegen Urkundenfälschung, Betrug und ärztlicher Tätigkeit ohne Bewilligung schuldig. Das Gericht hält fest: «Aufgrund der Umstände und Verhalten des Beschuldigten in der Vergangenheit konnte das Gericht diesem keine gute Prognose ausstellen.» Sämtliche Strafen seien deshalb unbedingt ausgesprochen worden.

Hatte ohne Bewilligung Patienten behandelt 

Der Hauptvorwurf gegen den Mediziner hatte gelautet: Im Ärztezentrum Mutschellen in Berikon AG hat er trotz fehlender Approbation immer wieder Patienten behandelt. Obwohl ihm die Berufsbewilligung schon 2014 entzogen wurde.Die Behandlungen rechnete Malm unter dem Namen eines ausländischen Arztes ab – die dazugehörigen Diagnosen und Rezepte unterschrieb er mit Fantasienamen. 

Nicht das einzige Vergehen des Deutschen: So soll er seinen Angestellten zwar Arbeitnehmerbeiträge abgezogen, diese aber nicht an AHV, IV und weitere Stellen geleitet haben. Der Schaden beträgt über 600'000 Franken. Pikant: Für das gleiche Delikt wurde er bereits 1999 in Deutschland verurteilt. Zudem soll er es laut Anklage auch mit dem Zahlen der Quellensteuer nicht so genau genommen haben.

Der Staatsanwalt Karl Knopf hatte beim Prozess noch argumentiert: «Der Beschuldigte hat in Deutschland die Berufsausübungsbewilligung verloren und in der Schweiz eine zweite Chance bekommen. Die hat er jetzt verspielt!» Das sah das Gericht nun offenbar auch so.

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