Es war eine brutale Tat: Im Dezember 2009 schlug Ruedi S. (51) mit einer Axt auf seine Frau ein – mindestens sechs Mal. Andrea (†40) starb im Spital.
Die Erstinstanz hatte Ruedi S. zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Solothurner Obergericht hat das Urteil nun bestätigt. Es verurteilte den Mann wie das Amtsgericht Thal-Gäu wegen Mordes.
Ruedi S. habe «hinterhältig und brutal» gehandelt, sagte der Präsident des Obergerichtes bei der Urteilseröffnung. Der Täter habe einen «ausgeprägten Vernichtungswillen» gezeigt. Das Opfer habe keine Chance gehabt. Der Axtmörder war an der Urteilseröffnung nicht anwesend.
Der gelernte Forstwart hatte das Urteil des Amtsgerichtes vom August 2011 angefochten. Er wollte ein milderes Urteil. Der Verteidiger plädierte an der Berufsverhandlung auf eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung. Er forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.
Die Staatsanwältin machte sich für eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils stark. Der Mann habe die Tat geplant und mit einer «archaischen Waffe» ausgeführt, sagte die Staatsanwältin.
Motiv: Eifersucht
Vor Obergericht stand die Frage der Schuldfähigkeit des Täters im Zentrum. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem Mann eine Persönlichkeitsstörung mit krankhaftem Eifersuchtswahn. Das Obergericht schloss sich dieser Einschätzung an und gestand dem Axtmörder ein «mittelschweres Tatverschulden» zu.
Grund für die brutale Tat war Eifersucht. Ruedi S. hatte den Verdacht, dass Andrea ein Verhältnis mit dem Nachbarn gehabt hatte. Dies erwies sich im Nachhinein jedoch als haltlos.
Nach der Tat hatte sich der Axtmörder selbst der Polizei gestellt. «Ja, ja ... Ich habe meine Frau erschlagen. Mit der Axt», sagte er damals, als er die Polizei anrief. (woz/SDA)