Wer sich nicht an Verbote hält, wird bestraft
2:02
Bis drei Jahre Gefängnis:Auf Laden-Patrouille mit der Kantonspolizei Solothurn

Trotz Notstand illegal geöffnet?
Auf Laden-Patrouille mit der Kapo Solothurn

In der Schweiz herrscht seit Montag Notstand. Nur Lebensmittelläden und Gesundheitseinrichtungen dürfen geöffnet sein. BLICK hat eine Polizeipatrouille auf einem Laden-Kontrollgang in Olten SO begleitet.
Publiziert: 18.03.2020 um 09:18 Uhr
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Aktualisiert: 18.03.2020 um 13:40 Uhr
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In einem Laden, der nicht nur Lebensmittel, sondern auch andere Waren verkauft, weisen die Polizisten eine Verkäuferin daraufhin, dass die Non-Food-Abteilung abgesperrt werden muss.
Foto: Ralph Donghi
Ralph Donghi, Dominique Rais

Der Bundesrat hat am Montag den Lockdown der Schweiz erklärt. In der Schweiz herrscht seither Notstand. Um Mitternacht mussten alle Geschäfte und Lokale schliessen. Nur Lebensmittelläden und Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler und Apotheken sowie Drogerien dürfen noch offen bleiben.

Damit die neuen Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus auch eingehalten werden, macht die Polizei entsprechende Kontrollen. BLICK hat zwei Polizisten der Kantonspolizei Solothurn auf einem ihrer Patrouillengänge durch das Hammer-Center in Olten SO begleitet.

«Wir stossen auf viel Verständnis bei den Kontrollen vor Ort»

Statt auf knallharte Sanktionen setzt die Polizei auf Dialog. In einem Laden, der nicht nur Lebensmittel, sondern auch andere Waren verkauft, weisen die Polizisten eine Verkäuferin daraufhin, dass die Non-Food-Abteilung abgesperrt werden muss.

Alles in allem halten sich die Geschäfte an die neuen Massnahmen. «Da kann man den betroffenen Ladenbesitzern ein Kränzchen binden. Wir stossen auf viel Verständnis bei den Kontrollen vor Ort», sagt Astrid Bucher, Sprecherin der Kantonspolizei Solothurn.

Kantonspolizei Solothurn ist «kein verheerender Verstoss bekannt»

Viele Läden aber sind am Tag nach dem Lockdown geschlossen. Im Oltner Hammer-Center sind nur eine Post-Filiale und Lebensmittelläden wie etwa die Migros geöffnet.

Die Polizeipatrouille zeigt: Die Geschäfte im Kanton Solothurn halten sich an den Lockdown. Bis am Dienstagmittag war der Kantonspolizei laut Astrid Bucher kein Fall bekannt bei dem verheerend gegen die Auflagen verstossen wurde.

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Was ist ein Lockdown?

Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.

Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.

Mögliche Massnahmen sind unter anderem:

  • Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
  • Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
  • Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
  • Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
  • Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
  • Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
  • Einkaufszentren werden geschlossen.
  • Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
  • Sportgruppen und anderen Vereinen wird ihre Aktivität untersagt.
  • Geschäfte – ausser Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken – werden geschlossen.
  • Grenzen werden geschlossen oder zumindest werden scharfe Grenzkontrollen durchgeführt.

    Welche davon der Bundesrat verhängt, ist immer abhängig von der Situation.

Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.

Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.

Mögliche Massnahmen sind unter anderem:

  • Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
  • Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
  • Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
  • Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
  • Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
  • Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
  • Einkaufszentren werden geschlossen.
  • Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
  • Sportgruppen und anderen Vereinen wird ihre Aktivität untersagt.
  • Geschäfte – ausser Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken – werden geschlossen.
  • Grenzen werden geschlossen oder zumindest werden scharfe Grenzkontrollen durchgeführt.

    Welche davon der Bundesrat verhängt, ist immer abhängig von der Situation.
Massnahmen gegen Coronavirus

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

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