Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erhebt Anklage im Fall Hussein K.* (52)! Vor zwei Jahren hatte der Iraker seine damals vierjährige Tochter S.* schwer verletzt. Nun muss er sich unter anderem wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung verantworten.
Die schrecklichen Szenen spielten sich im Neumarkt Einkaufscenter in Brugg AG ab. Mutter Claudia B.* (40) ist zu diesem Zeitpunkt bereits seit zwei Jahren von K. getrennt. Er hat auch kein Sorgerecht für die gemeinsame Tochter. Trotzdem taucht er am 17. August 2019 plötzlich auf und passt sie ab. Der Horror-Vater packt sein Kind auf offener Strasse und wirft es brutal zu Boden. Die kleine S. war mit ihrer Mutter und Grossmutter Maria D.* (65) unterwegs.
Mehrfach zu Boden geschleudert
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, hätten die Ermittlungen ergeben, dass der Mann vor der Tat eine verbale Auseinandersetzung mit den beiden Frauen hatte. Dann packte er das Mädchen an der Hüfte und schleuderte es kopfvoran und mit voller Wucht auf den Boden.
Obwohl die Mutter und die Grossmutter sofort versuchten, ihn davon abzuhalten, packte er – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – seine Tochter erneut an den Beinen und schleuderte sie ein weiteres Mal mit voller Wucht kopfvoran auf den Boden. Das Kind erlitt dadurch ein schweres Schädelhirntrauma.
Hussein K. im vorzeitigen Strafvollzug
Dank des beherzten Eingreifens von Drittpersonen konnte der Beschuldigte an weiteren Gewaltausübungen gehindert und das Mädchen in einem angrenzenden Laden in Sicherheit gebracht werden. Von den schweren Verletzungen hat sich die kleine S. inzwischen erholt.
Hussein K. befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug, schreibt die Staatsanwaltschaft in der Mitteilung. Zu seinem Aussageverhalten und zum Motiv wird sich die Staatsanwaltschaft erst an der Hauptverhandlung äussern.
15 Jahre Landesverweis
Neben versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft gegen den 52-Jährigen auch Anklage wegen mehrfacher Drohung und mehrfacher Beschimpfung gegenüber der Mutter und der Grossmutter des Kindes erhoben.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren, eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen, eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme sowie 15 Jahre Landesverweisung. (man)
* Name bekannt