Der Steuer entkommt keiner. Nicht mal die Toten – zumindest nicht im Kanton Aargau. Die Steuerkommission von Böttstein hat öffentlich einen Mann gemahnt, weil er seine Steuererklärung für das Jahr 2020 nicht fristgerecht eingereicht hat.
Im Amtsblatt heisst es, man habe die Mahnung auf ordentlichem Weg nicht zustellen können. Weshalb man die zweite Mahnung nun auf öffentlichen Weg mitteile. Und: Sollte die Steuererklärung danach immer noch nicht eingereicht werden, gebe es eine Busse und man lege die Steuer einfach fest.
Eigentlich nichts Ungewöhnliches. Allerdings: Die Mahnung richtet sich an eine verstorbene Person. Besonders absurd: Der Gemeinde ist dabei kein Fehler unterlaufen. Sie bezeichnet in der Publikation den Betroffenen explizit als «verstorben». Absurder gehts wohl kaum!
Amtsblatt als «letztes Mittel»
Also: Warum das Ganze? Verlangt die Gemeinde wirklich von einem Toten die Steuererklärung und fordert gar eine Busse? Bei der Abteilung Steuern auf der Gemeinde Böttstein war am Freitag auf Anfrage von Blick niemand zu erreichen.
Die Leiterin der Steuerabteilung nimmt im SRF-«Regionaljournal» Stellung zur seltsamen Mahnung. Als Behörde habe man den Auftrag, alles zu unternehmen, um die Steuerveranlagung machen zu können. Und sie erklärt, dass das Amtsblatt in manchen Fällen das letzte Mittel sei.
Weil sie an das Steuergeheimnis gebunden ist, dürfe sie sich jedoch keine weitere Informationen zum Fall preisgeben. Nur so viel: Die Sache sei speziell. Dass erneut ein Toter auf diesem Weg aufgefordert wird, seine Steuererklärung einzureichen, werde aber nicht mehr vorkommen. (oco)