Dann griff Anwohner Stephan Hafner zu einer drastischeren Massnahme. Er installierte eine Kamera. Die Wildpinkler-Falle schnappte zu – und zwar oft. Die Videos veröffentlichte er danach im Internet. Unverpixelt. Und Hafner stellte eine Bedingung: Damit die Aufnahmen gelöscht werden, müssen die Schmutzfinke ein Entschuldigungsschreiben schicken sowie 100 Franken an eine gemeinnützige Organisation spenden.
Jetzt schaltet sich die Justiz ein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in einem Strafverfahren. Aber nicht gegen die Wildpinkler, sondern gegen Stephan Hafner. Der Grund: versuchte Nötigung. «Es besteht ein hinreichender Anfangsverdacht», sagt Fiona Strebel von der Aargauer Staatsanwaltschaft zu «TeleM1».
Bewohner stehen hinter der Aktion
Dass seine Wildpinkler-Falle juristisch nicht erlaubt ist, war Hafner klar. Auch die übrigen Betroffenen waren sich dessen bewusst. Trotzdem stehen sie weiter hinter der Aktion.
Darunter Daniel Lorenzi. Er betreibt in dritter Generation ein Geschäft für Küchenutensilien. Die Wildpinkler urinieren ständig gegen sein Schaufenster. Ihm stinkt das Ganze gewaltig. Die Justiz solle was dagegen tun. «Sonst würden wir die Staatsanwaltschaft gerne mal einladen, um das am Morgen anzuschauen», erklärt er dem Regionalsender.
Die Videos der Wildpinkler sind im Netz weiterhin zu finden. Hafner hat aber den Text zur Videoentfernung etwas entschärft. Nun wird eine Entschuldigung plus 100 Franken Spende gewünscht und ist nicht mehr Bedingung für das Löschen. (jmh)