Die Entleerung von privaten Pooleinrichtungen im Garten kann zu Gewässerverschmutzungen und zu einem Fischsterben führen. Darauf hat die Umweltbehörde des Kantons Solothurn hingewiesen und mahnt zu Vorsichtsmassnahmen.
Das Badewasser sei mit Substanzen behandelt, die der Natur erheblich schadeten, teilte die Staatskanzlei Solothurn am Mittwoch mit. Es dürfe deshalb auf keinen Fall in ein Oberflächengewässer gelangen.
Nicht jeder Schacht leite das Wasser in eine Kläranlage. Deshalb müsse vorgängig genau geklärt werden, wo das Wasser eingeleitet werden dürfe. Die Gemeinde oder das kantonale Amt für Umwelt würden Auskunft geben, welches der richtige Schacht sei.
Auch müsse das Badewasser mindestens eine Woche ohne Chemikalienzugabe im Pool zurückgehalten werden, bevor es in die Schmutzwasserkanalisation geleitet werde.
In der Praxis beträgt der Chlorgehalt eines Badewassers 0,2 bis 0,4 Milligramm freies Chlor pro Liter, heisst es in einem Merkblatt des Kantons. Für Fische wirke jedoch bereits eine Konzentration von 0,05 Milligramm pro Liter toxisch.
Im vergangenen Jahr kam es im Kanton Solothurn wegen verschiedener Ursachen zu insgesamt 26 Gewässerverschmutzungen.