Der Kantonsrat hiess die Stellvertreterlösung am Mittwoch grundsätzlich gut. Er genehmigte eine entsprechende Änderung des Kantonsratsgesetzes mit 58 zu zu 33 Stimmen bei vier Enthaltungen. Da keine Zweidrittelmehrheit erreicht wurde, wird die Vorlage nun dem Stimmvolk an der Urne vorgelegt.
Die Fraktionen von SP, Grünen und Mitte/EVP unterstützten die Stellvertreterlösung. Die SVP lehnte sie grundsätzlich ab. FDP/GLP waren gespalten.
Die Mitte sprach von einer «schlanken, pragmatischen und praxistauglichen Lösung». Diese verhindere, dass eine Stimme im Parlament während mehreren Sessionen fehle. Die SP sprach von einem wichtigen Schritt und einer fortschrittlichen Lösung, die Grünen stuften die Vorlage als wichtig für die Demokratie ein.
Die SVP befürchtete derweil, das es nicht nur bei einer Vertretung bei Mutterschaft bleibe: Diese Bestrebungen würden Tür und Tor öffnen für weitere Stellvertreterbegehren - etwa für ein Sabbatical oder einen Gefängnisaufenthalt. «Nur die Gewählten, nicht irgendwelche Stellvertreter sollen das Amt ausüben.»
Die Vorlage setzt einen früheren Auftrag der Mitte um. Mit Anpassungen in der Verfassung, im Kantonsratsgesetz und dem Geschäftsreglement sollen die rechtliche Grundlagen für die Stellvertretung geschaffen werden.
Der befristete Rückzug erfolgt dabei freiwillig, er ist einzig bei Mutterschaft möglich. Wer einspringt, richtet sich nach der vorgeschlagenen Lösung nach den Regeln fürs Nachrücken - in der Regel übernimmt die erste nicht gewählte Person auf der Liste.
Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter hat während der zeitlich befristeten Einsitznahme im Parlament die gleichen Rechte und Pflichten wie ein ordentliches Ratsmitglied.