Es steht im neuen Wirtschafts- und Arbeitsgesetz: «Kunden und Kundinnen von Sexarbeit dürfen Sexarbeit nur unter Einsatz der grundlegenden Massnahmen zum Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten in Anspruch nehmen.» Das bedeutet: Kondom-Pflicht!
Beratungsstellen hatten schon auf die Schwierigkeit hingewiesen, gegen Verstösse vorzugehen. Das Gesetz sei zumindest von der Polizei auch kaum zu kontrollieren. Ausserdem könnte die Kondompflicht den Schwarzmarkt ankurbeln.
Demgegenüber steht aber das Argument, dass eine gesetzliche Kondom-Pflicht als Straftatbestand es den Prostituierten immerhin ermöglicht, eine Anzeige zu erstatten.
Blick.ch hat am Oltner Strich mit einer Insiderin gesprochen: Monika Blaser führt ein Etablissement im Oltner Industriegebiet. Ihre Vorbehalte erfahren Sie im Videobericht.