So flüchtete der Killer aus der Klinik Königsfelden in Windisch AG
In der Zigi-Pause auf dem Balkon gelang Jeker (52) die Flucht

Karl Jeker (52) ermordete 2013 seinen Bruder. Seitdem ist er in der psychiatrischen Klinik Königsfelden in Behandlung. Anfang 2018 gelang ihm die Flucht aus der Klinik. Gewalt musste er keine anwenden.
Publiziert: 22.01.2018 um 11:54 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 02:20 Uhr
Trotz der strengen Innen- und Aussensicherheit in der psychiatrischen Klinik Köngisfelden in Windisch AG konnten bereits zwei Killer flüchten.
Foto: STEFAN BOHRER
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Anfang Januar fahndete die Polizei nach dem ausgerissenen Bruder-Killer Karl Jeker (52). Er floh aus der psychiatrischen Klinik in Königsfelden in Windisch AG. Trotz strenger Innen- und Aussensicherung der Klinik. Zwei Tage später konnte Jeker in Mülligen AG festgenommen werden.

Bis jetzt gaben die Behörden wenig Auskunft über die Flucht Jekers. Es bleibt ein Rätsel, wie dem Bruder-Killer die Flucht aus der geschlossenen Abteilung gelang. Doch Recherchen von TeleM1 zeigen, dass Jeker während einer Zigi-Pause auf dem Balkon geflüchtet sein könnte.

Ähnliche Flucht-Taktik wie Mörder Kris Van Ooijen

Denn: In dem Moment sei Jeker unbeobachtet gewesen. Ähnlich soll dem Killer Kris Van Ooijen (23) die Flucht gelungen sein. Der Mörder des vietnamesischen Mädchens Boi (†17) schnitt im Mai 2016 das Sicherheitsnetz des Balkons mit einem Werkzeug durch. Dann seilte er sich von der Station der Klinik Königsfelden ab.

Der Generalsekretär des Aargauer Innendepartements, Hans Peter Fricker, bestätigt die Fluchtmethode gegenüber TeleM1 nicht. Aber während der Flucht seien keine Personen verletzt worden: «Nach den bisher vorliegenden Informationen ist es dort nicht zu Drohungen oder Gewaltanwendungen gegenüber anderen Personen gekommen.»

Jeker wurde seit 2013 in der Klinik stationär behandelt: Er ermordete seinen Bruder in einem schizophrenen Wahn (BLICK berichtete). Wegen seiner psychischen Erkrankung gilt er als schuldunfähig.

Warum wird Jeker nicht in einer Strafanstalt untergebracht? 

«Zur Wahl über die zukünftige Vollzugseinrichtung können wir uns nicht äussern. Der gerichtliche Vollzugsauftrag hat sich mit dem Entweichen nicht geändert», lautet die Antwort von Lorena Rampe, Leiterin Straf- und Massnahmenvollzug, gegenüber TeleM1. 

Laut dem Artikel 59 des Strafgesetzbuches wäre aber die Unterbringung in einem Gefängnis für den schizophrenen Bruder-Killer möglich. (na) 

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