Der Gemeinde-Hausabwart von Jonen AG, Urs L.*, wurde im Dezember fristlos entlassen. Der Grund: illegale Pornos. Der Mann soll kinderpornografisches Material konsumiert und verbreitet haben. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Wie die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten nun den Schuleltern von Jonen in einem per E-Mail verbreiteten Schreiben mitteilt, wurden bei Durchsuchungen beim Beschuldigten auch Filmaufnahmen aus den Umkleidekabinen der Schule gefunden.
«Die Aufnahmen zeigen ausschliesslich bekleidete Kinder», heisst es im Rundschreiben. Wie spärlich diese Bekleidung im Einzelfall ausfiel, geht daraus nicht hervor. «Diese Aufnahmen waren zum Zeitpunkt, als die Gemeinde Jonen Sie über die fristlose Einlassung informiert hatte, noch nicht entdeckt worden», schreibt die Staatsanwaltschaft den Eltern weiter.
Heimliches Filmen ist ein Antragsdelikt
Die Eltern der Kinder, die auf den Aufnahmen zu sehen sind, werden am Dienstag zu einem extra wegen der Angelegenheit einberufenen Elternabend eingeladen.
Beim heimlichen Filmen handelt es sich um ein Antragsdelikt. Dies bedeutet, dass Urs L. nur dann strafrechtlich verfolgt wird, wenn ein Strafantrag von Geschädigten vorliegt. Es können nur die Geschädigten selber oder im Fall von Kindern unter 16 Jahren deren Eltern Strafantrag stellen. Ob schon entsprechende Strafanträge vorliegen, kann die Oberstaatsanwaltschaft auf Anfrage nicht sagen. (noo)
*Name geändert