Rotlicht überfahren und in Töff-Fahrer (†26) geprallt
Fünfeinhalb Jahre Gefängnis für Autofahrer

Ein 37-jähriger Autofahrer überfuhr ein Rotlicht – und verursachte damit einen tödlichen Unfall. Dafür gab es gestern eine harte Strafe.
Publiziert: 18.01.2018 um 21:56 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 20:14 Uhr
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Im Mai 2015 kam ein Töfffahrer in Baden AG ums Leben.
Foto: KAPO AARGAU 2012

In Baden auf der Wettingerstrasse prallt ein 26-jähriger Töfffahrer in das Auto eines damals 37-Jährigen. Der Motorradfahrer wird schwer verletzt ins Spital eingeliefert und stirbt dort an seinen Verletzungen. Schnell ist klar: Der Autofahrer hat ein Rotlicht missachtet. Der Unfall geschieht im Mai 2015.

Gestern stand er deswegen vor dem Bezirksgericht Baden. Dort gab er laut «Aargauer Zeitung» an: «Ich habe nie Rot gesehen. Ich bin mir sicher.» Doch laut Gutachten des Forensischen Instituts Zürich stand die Ampel bereits seit 2,7 Sekunden auf Rot. Und der Beschuldigte fuhr mit etwa 55 km/h darüber.

Er entschuldigte sich im Gerichtssaal

Der Staatsanwalt sah vorsätzliches Handeln als gegeben und beantragte, den Angeklagten wegen vorsätzlicher und nicht nur fahrlässiger Tötung sowie wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig zu sprechen.

Eine Entschuldigung des Autolenkers an die zahlreich erschienenen Angehörigen des Opfers nützte nichts: Das Gericht verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Tötung und grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Gefängnisstrafe von fünfeinhalb Jahren. Diese muss er absitzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alle Parteien können es ans Obergericht weiterziehen.

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