Röbi W. (55) liess auf seinem Hof in Boningen SO 17 Rinder sterben
Hier versteckt sich der Herzlos-Bauer!

17 Rinder hat Bauer Röbi W. (55) auf seinem Hof in Boningen SO sterben lassen. Bei der Staatsanwaltschaft hat er ein Geständnis abgelegt. Doch vor den Fragen des BLICK-Reporters versteckt er sich.
Publiziert: 07.12.2017 um 18:58 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 23:30 Uhr
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Röbi W. (55) geht seit der Anklage jeweils nur kurz aus dem Haus – hier zum Briefkasten.
Foto: Ralph Donghi
Ralph Donghi

Ganz lässig mit einer Zigarette im Mund und in Adiletten spaziert Röbi W.* (55) heute von seinem Haus in Boningen SO zum Briefkasten am Trottoirrand und holt die Post. Ansonsten verschanzt sich der Bauer seit gestern daheim. Er hat seine Gründe.

Denn am Mittwoch wurde bekannt: Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat gegen ihn Anklage wegen Tierquälerei und Widerhandlungen gegen das Tierseuchengesetz erhoben. Vorwurf: Er soll seine Herde vernachlässigt und dadurch den Tod von 17 Rindern verursacht haben.

Röbi W. will nichts sagen

Röbi W. will heute nichts dazu sagen. Er öffnet weder die Tür, noch nimmt er das Telefon ab. Das Mittagessen lässt er sich von seiner Frau nach Hause bringen, die ein Restaurant in der Region führt. «Es war hier schon lange ein Thema, dass Röbi nicht gut für seine Tiere schaut», sagt ein Passant zu BLICK.

Ende Mai 2016 ist es endlich so weit: Die Kantonspolizei und der Veterinärdienst suchen W. auf und finden mehrere tote Rinder auf dem Hof. Ein Tier ist in kritischem Zustand und muss durch den Veterinärdienst eingeschläfert werden. Die Staatsanwaltschaft eröffnet eine Strafuntersuchung gegen W.

Rinder verendeten qualvoll

Jetzt ist Anklage erhoben worden. Resultat: «Dem Landwirt wird vorgeworfen, von etwa Anfang 2015 bis Ende Mai 2016 insgesamt 26 Rinder vernachlässigt zu haben», sagt Cony Zubler von der Staatsanwaltschaft. «17 Rinder verendeten auf qualvolle Weise.»

Der Landwirt soll die Tiere mit zu wenig und zudem mit zu wenig ausgewogenem Futter versorgt haben. Dadurch hat sich der Gesundheitszustand der Tiere verschlechtert. «Trotzdem unterliess es der Beschuldigte, einen Tierarzt beizuziehen», sagt Zubler. «Zudem unterliess er es, die toten Tiere fachgerecht zu entsorgen und unverzüglich einen Tierarzt über den Tod zu informieren.»

Bauer drohen drei Jahre Knast

Die Anklage erfolgt im abgekürzten Verfahren. Heisst: W. ist geständig und hat ein von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagenes Strafmass bereits akzeptiert. Wie hoch das ist, kommt erst vor Gericht aus. Dann muss Röbi W. auch erklären, warum er die 17 Rinder sterben liess. Ihm drohen bis zu drei Jahre Knast.

* Name der Red. bekannt

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