Schnurstracks läuft Roberta F.* (46) am Montag zum Bezirksgericht Aarau, ihr Gesicht mit einer Mappe verdeckt. Sie ist die Nachbarin von Salvatore De Marco (55) aus Hirschthal AG und soll Schuld sein, dass seine Hecke vor zwei Jahren abbrannte (BLICK berichtete).
Seither ist zwischen dem Unternehmer und der «Finanzberaterin eines Finanzinstituts», wie sich F. am Prozesses betitelt, Feuer im Dach!
Über 30 Bäume verbrannt
Angeklagt ist die Bankerin der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst. Weil sie an jenem August-Abend eine Feuerschale zu nahe an die Hecke gestellt hatte und es am Morgen durch die Glut «in der noch heissen Feuerschale» Funkenflug gab.
«Es verbrannten über 30 Bäume unserer Hecke», sagte De Marco zu BLICK. «Der Schaden belief sich auf 30’000 Franken.»
Strafbefehl nicht akzeptiert
Eigentlich wäre F. per Strafbefehl verurteilt worden. Zu einer bedingten Geldstrafe von 6000 und einer Busse von 1000 Franken. Doch sie reichte Einsprache ein. Und landete vor Gericht.
Dort sagt sie, dass sie mit der Feuerschale nur «ein Ambiente» für ihre Gäste geschaffen habe. Und: Sie habe zuvor die Hecke mit dem Schlauch abgespritzt, danach mit Getränken das Feuer gelöscht und noch zwei Liter Wasser in die Schale geleert. «Ich habe, bevor ich ins Bett ging, kontrolliert, ob alles gelöscht war.»
Löschversuche mit Gartenschlauch
Am Morgen, als sie das Feuer entdeckt habe, sei sie mit dem Schlauch löschen gegangen – wie auch Besitzer De Marco. Doch erst die Feuerwehr konnte den Brand löschen.
F. sagt, sie habe bei der Hecke schon mal Zigarettenstummel gefunden. Der Anwalt von De Marco stellt klar: «Es wurden keine gefunden.» Und: «Die Feuerschale war nach der Löschung noch 230 Grad warm.»
Richterin bestätigt Strafbefehl
Als es um die Forderungen von De Marco geht, wird die Bankerin zum Vulkan. Die Rechnung von De Marco für die neue Hecke sei «realitätsfremd». Im Warteraum folgt ein Wortgefecht mit seiner Frau.
Die Richterin bestätigt das Strafmass im Strafbefehl. Die Schadenersatz-Ansprüche verweist sie auf den Zivilweg. Diesen will De Marco gehen. «Wenn nötig kämpfe ich für die 30'000 Franken bis vor Bundesgericht.»
Auch der Begleiter von Roberta F. kündigt an: «Wir ziehen vor Obergericht.»
* Name geändert