Ruedi L.* (53) kniete sich auf die Oberarme von Monika S.* (51) und urinierte auf ihren Körper – nachdem sie ihm Oralsex verweigert hatte. «Ich war völlig hilflos», schildert S. die Situation vor dem Bezirksgericht Lenzburg. Das berichtet die «Aargauer Zeitung».
Anschliessend habe L. der 51-Jährigen mehrmals ins Gesicht geschlagen. Sie trug eine blutende Wunde an der rechten Augenbraue davon. Das Opfer spricht von Todesangst. Doch: Sie nimmt den Täter in Schutz. «Er ist kein schlechter Mensch», begründet S. in der Verhandlung.
Für S. sei das keine sexuelle Handlung gewesen. Ausserdem seien sie unter Alkoholeinfluss gewesen. Anders sieht das die Staatsanwältin Regula Dössegger, die wegen sexueller Nötigung Anklage erhoben hat. Dabei handelt es sich um ein Offizialdelikt, der strafrechtlich verfolgt werden muss.
Freiheitsstrafe von 18 Monaten
Ruedi L. schweigt während des Prozesses. Nur sein Verteidiger spricht. Und hebt hervor: Monika S. sehe sich nicht als Opfer einer sexuellen Nötigung. Zudem befinde sich L. in einer freiwilligen Psychotherapie.
Das Urteil: 18 Monate bedingte Freiheitsstrafe mit einer Probezeit von drei Jahren, davon sind elf Monate für sexuelle Nötigung, sieben Monate für einfache Körperverletzung. Obendrauf muss L. eine Geldstrafe von 4800 Franken und die Verfahrenskosten zahlen. (szm)
*Namen geändert