Mann wegen Sex mit Minderjähriger verurteilt
Eineinhalb Monate zu früh Sex gehabt

Im Kanton Aargau stand ein Schweizer vor Gericht, weil er Sex mit einer Minderjährigen hatte. Für den legalen Sex fehlten eineinhalb Monate – der Mann wurde nun verurteilt.
Publiziert: 02.12.2019 um 11:29 Uhr
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Aktualisiert: 02.12.2019 um 19:22 Uhr
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Im Kanton Aargau stand ein Schweizer vor Gericht, weil er Sex mit einer Minderjährigen hatte. (Symbolbild)
Foto: Getty Images/Westend61

Viktor* wurde vom Bezirksgericht Aarau wegen Sex mit einer Minderjährigen verurteilt. Denn: Seiner damals 15-jährigen Zufallsbekanntschaft Maria* fehlten knapp eineinhalb Monate bis zum 16. Geburtstag – er selber war zu dieser Zeit 26 Jahre alt. «Ich hätte sie um die 20 geschätzt – sie wirkte überhaupt nicht kindlich, sondern selbstbewusst und hatte einen erwachsenen Stil», verteidigte sich der Mann vor Gericht, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Doch das half ihm alles nichts. Auch wenn es sich um einvernehmlichen Sex gehandelt habe, ändere das nichts daran, dass dieser mit einem Kind erfolgt sei, erklärte ihm der Gerichtspräsident Andreas Schöb. «Weil Sie nicht nach dem Alter fragten, nahmen Sie in Kauf, dass Sie das Delikt begingen.»

«Habe ihr alles Gute gewünscht»

Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, trafen sich der Angeklagte und die Klägerin zufällig an einer Haltestelle in Oberentfelden AG. Sie war mit Koffer und Rucksack unterwegs, wollte wegen Streit im Elternhaus zu einem Kollegen fahren. Er bot ihr einen Schlafplatz an – sie willigte ein.

Zu Hause angekommen gab ihr der Mann Kleider für die Nacht – die beiden legten sich schlafen, löschten das Licht aus. Dann passierte es: Zuerst kam es zu Körperkontakt, dann folgte der Sex. Später entschied sich Viktor dafür, das Mädchen wieder zur Haltestelle zurückzubringen – auch weil seine Mutter und Schwestern zu Hause waren. «Ich habe ihr alles Gute gewünscht», sagt er vor Gericht.

Jugendliche sei überfordert gewesen

Das Mädchen selbst war bei den Verhandlungen nicht dabei. Einige Zeit nach dem Schäferstündchen erhielt Viktor Besuch von der Polizei. Unter welchen Umständen die junge Frau Anklage erhob, ist unbekannt.

Die Anwältin von Maria beschuldigte Viktor, er habe von Anfang an sexuelle Absichten gehabt und bewusst in Kauf genommen, mit einem Kind Sex zu haben. Ihre Mandantin sei noch immer psychisch angeschlagen, ihre Persönlichkeit sei zudem verletzt. Zwar habe sie in die sexuellen Handlungen eingewilligt, sei aber von dem zehn Jahre älteren Mann völlig überfordert worden.

Bedingte Freiheitsstrafe

Deswegen sei sie unter anderem wegen Suizidgefährdung hospitalisiert gewesen – für ganze zwei Monate. Die Verteidigung sagte aber, das Mädchen hätte schon vor dem Vorfall grosse Probleme gehabt – psychische sowie auch mit ihrem Vater.

Viktor wurde laut der Zeitung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt – mit einer Probezeit von drei Jahren. Der bedingte Vollzug von zwei Vorstrafen wird widerrufen, was Viktor insgesamt 14'230 Franken kostet. Bezahlen muss er zudem drei Viertel der gegnerischen Prozesskosten sowie 1500 Franken Genugtuung. (bra)

*Namen geändert

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