Das Bundesgericht hat ein Urteil des Aargauer Obergerichts bestätigt und die Beschwerde eines Mannes abgewiesen. Dieser hatte geltend gemacht, er sei von einer Frau mit einer Jägersauce vergiftet worden.
Die Frau habe ihm im Juni 2015 eine Wurst mit Jägersauce zum Nachtessen gekocht. Danach habe er unter einer Urosepsis, einer Infektion des Harn- und Geschlechtsapparates mit E.-Coli-Bakterien, gelitten, erklärte der Mann gemäss dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtes. Im Januar 2019 reichte er bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eine Anzeige ein.
Bakterien sind gar nicht hitzebeständig
Im April 2020 verfügte diese eine Nichtanhandnahme der Anzeige. Das Aargauer Obergericht wies die Beschwerde des Mannes gegen diese Entscheidung im Juli 2020 ab. Darauf gelangte der Mann vor Bundesgericht mit der Forderung, die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Strafverfahren gegen die Frau durchzuführen und sie der gerechten Strafe zuzuführen.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde nun ab und legte dem Mann die Gerichtskosten von 3000 Franken auf. Die relativ einfache Begründung des Gerichts: E.-Coli-Bakterien seien nicht hitzebeständig. Der Mann habe aber eine gekochte Jägersauce gegessen. (fr/SDA)