Ihm drohen 4 Jahre Knast
Mitbewohnerin im Tiefschlaf geschändet

Ein 32-Jähriger steht vor Gericht, weil er immer wieder seine Mitbewohnerin sexuell missbraucht hat – während sie schlief. Dafür droht ihm jetzt eine lange Haftstrafe.
Publiziert: 13.03.2020 um 10:40 Uhr
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Aktualisiert: 13.03.2020 um 11:38 Uhr
Das Opfer hatte damals einen sehr tiefen Schlaf – seit dem Missbrauch jedoch nicht mehr (Symbolbild).
Foto: pixabay

Immer wieder schleicht sich ein Schweizer ins Zimmer seiner tief schlafenden Mitbewohnerin – mit bösen Absichten: Während sie schläft, fasst er sie an der Vagina an, führt ihre Hand zu seinem Penis und masturbiert dabei oder vollzieht an ihr Oralverkehr. Er geht auch noch weiter: Zum Schluss vollzieht er an der wehrlosen Frau den Geschlechtsverkehr.

25 Mal nimmt der heute 32-Jährige zwischen Juni und Dezember 2015 sexuelle Handlungen an ihr vor. Im Dezember aber wacht sie nach dem Geschlechtsverkehr auf, sieht, dass er seinen Kopf zwischen ihren Beinen hat. Sie zeigt ihn danach bei der Polizei an.

Jetzt steht er vor Gericht, wie der «Bote der Urschweiz» berichtet. Denn seine Taten hat er gut dokumentiert: Auf seinem Laptop fanden die Ermittler danach 1500 Bilder und Videos, die er von seiner schlafenden Mitbewohnerin gemacht hatte. Ebenfalls auf dem Gerät: 13 Bilder mit sexuellem Inhalt mit minderjährigen Mädchen, die er aus dem Internet runtergeladen hat.

Missbrauchte Mitbewohnerin mit Suizidversuch

«Ich weiss nicht, wieso ich das gemacht habe», sagte er laut der Zeitung am Donnerstag vor dem Schwyzer Strafgericht. Es tue ihm allerdings sehr leid, dass er es gemacht habe.

Die betroffene Mitbewohnerin sagte vor Gericht aus, dass sie damals einen tiefen Schlaf gehabt habe und deshalb nichts bemerkt hätte. Das sei heute anders. Der Missbrauch belastet sie schwer, sie begang damals sogar einen Suizidversuch.

Sie fordert Schadenersatz und Genugtuung in der Höhe von 4000 Franken, was der Beschuldigte ohne zu zögern anerkannte. Dem Mann droht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Die Verteidigung verlangt eine bedingte Freiheitstrafe. Das Urteil erfolgt später. (neo)

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