Sie wollte nur eines: Gerechtigkeit für ihre Tochter. Dafür kam die Mutter von Penelope T. (†39) extra aus Griechenland. Ihre Tochter kam bei einem schrecklichen Unfall am 8. Dezember 2018 in Bad Zurzach AG ums Leben. Die 39-Jährige lebte noch nicht lange in der Schweiz, hatte wenige Hundert Meter von der Unfallstelle entfernt eine kleine Ferienwohnung gemietet und arbeitete seit Ende Juni 2018 im Marketing bei der Wäschefirma Triumph.
Hans H.* (damals 71) verlor die Kontrolle über seinen weissen VW-Bus, geriet aufs Trottoir und rasierte zuerst mehrere Schutzpfosten um. Dann rammte der Senior die Griechin und ihre Tochter Penelope. Die 39-Jährige hatte keine Chance und starb noch vor Ort.
Für die Todesfahrt musste sich der Senior bereits letztes Jahr vor dem Bezirksgericht Zurzach verantworten, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Monate gefordert. Doch am Ende wurde Hans H. freigesprochen. «Es ist leider so, dass es tragische Unfälle gibt, bei denen nicht jemand im strafrechtlichen Sinn schuld ist», sagte der Richter damals.
Keine Beweise dafür, dass Hans H. nicht hätte fahren dürfen
Hans H. entschuldigte sich mehrfach bei der Mutter und dem Bruder der Verstorbenen, die schon damals extra für den Prozess aus Griechenland angereist waren. Das Urteil wollte die Familie aber nicht akzeptieren. Und so kam der Fall nun vor das Obergericht. «Ich werde die Richter fragen, ob sie auch so entscheiden würden, wenn sie ihr Kind verloren hätten», sagte die Griechin im Interview mit TeleM1 vor dem Prozess.
Doch auch dieses Mal lautete am Ende der Verhandlung das Urteil: Freispruch! Erneut mit der Begründung, dass es keine Beweise gebe, dass Hans H. nicht hinter dem Steuer hätte sitzen dürfen.
Die Staatsanwaltschaft hatte behauptet, dass der Senior zum Zeitpunkt des Unfalls fahrunfähig gewesen sei – und zwar aufgrund von Medikamenten. Er habe in Kauf genommen, «dass es zu einem Verkehrsunfall mit Schwerverletzten oder Toten kommen kann», so die Staatsanwaltschaft. Sie forderte 15 Monate bedingt. Das sahen die Richter anders. Und so wurde der Todesfahrer erneut freigesprochen.
Die Familie von Penelope T. könnte das Urteil erneut weiterziehen. Ob sie dies auch tun werden, ist nicht klar.
* Namen geändert