Die Verzweiflung beim schwerkranken Rentner-Ehepaar Marita (75) und Josef (68) Wyss aus Kleindöttingen AG ist riesig. Marita leidet an Darmkrebs, befindet sich in Chemotherapie. Dazu hat sie die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), muss darum mehrmals täglich wegen akuter Atemnot an ihr Sauerstoffgerät.
Josef hat fünf Herzinfarkte hinter sich, den letzten vor einem halben Jahr. Dass er noch lebt, sei ein Wunder, sagt er. Mit acht Stents haben die Ärzte zuletzt versucht, weitere Infarkte zu verhindern. Auf dem Stubentischchen liegen die Medikamente der beiden – es sind mehrere Dutzend Schachteln.
Als wäre ihr Schicksal nicht schon hart genug, droht dem Ehepaar nun auch noch die Obdachlosigkeit. Im August 2017 hat die Verwaltung des Altbau-Blocks an der Feldstrasse dem Ehepaar nämlich die Kündigung zugeschickt. Begründung: Nichteinhalten der Hausordnung.
Probleme mit der Hündin
In Wahrheit, so Josef Wyss, gehe es aber um die Hauswartin und einen Nachbarn, die Probleme mit ihrer 12-jährigen Hündin Maja hätten. «Sie sagen, sie stinke!», sagt Wyss. Und dann riecht er am Sennenhund und schüttelt den Kopf. «Das stimmt doch einfach nicht!»
Weil sie einige Ansprüche an eine neue Wohnung stellen – Parterre-Wohnung oder Lift sind ein Muss – hat das Ehepaar bislang keine bezahlbare Bleibe finden können. Sie leben zusammen von 2400 Franken pro Monat.
Langsam wird es eng für das Paar. Denn die Verwaltung will keine Zeit verlieren. «In 10 Tagen stehen wir auf der Strasse», sagt Josef Wyss. Wenn sie nicht freiwillig gehen, habe man ihnen mit der Polizei gedroht.
Gegenüber BLICK bestätigt die Verwaltung, dass sie die Ausweisung durchsetzen möchten. Dies, weil es sich beim Ehepaar Wyss um böse Miet-Tyrannen handle. «Immer wieder gab es Beleidigungen und Drohungen gegenüber der Hauswartin und anderen Mietern. Es musste sogar schon mal die Polizei kommen», sagt der zuständige Mitarbeiter der Verwaltung zu BLICK.
Alles Lügen, entgegnet Josef Wyss und spricht von Mobbing. «So krank, wie wir sind, können wir doch für niemanden eine Bedrohung sein.» Vielmehr habe sie die Hauswartin auf dem Kieker: «Und darum werfen sie uns nun herzlos auf die Strasse!»
Keine Kraft und kaum noch Zeit
Josef und seine Frau Marita sind verzweifelt. «Wir haben uns schon mindestens 25 Wohnungen angeschaut. Doch dort, wo es gepasst hätte, wollte man keine Haustiere haben.» Ohne seinen 12-jährigen Hund gehe er aber nirgends mehr hin, sagt er.
Die Kündigung haben die beiden zwar akzeptiert. «Doch wir brauchen mehr Zeit, um etwas Passendes zu finden.» Zeit, die ihnen die Verwaltung aber partout nicht geben will.
Josef Wyss macht sich grosse Sorgen. «Das ist doch herzlos! Ich weiss nicht, ob wir diese Aufregung in unserem Zustand überhaupt noch überleben werden.»
Wer überraschend die Kündigung eines Mietvertrags erhält, muss das zuerst einmal verdauen. Plötzlich steht das Zuhause auf dem Spiel. Dabei dürfen Mieter nicht vergessen, dass sie durchaus Rechte und Mittel haben, sich gegen missbräuchliche Kündigungen zu wehren.
In so einem Fall wird der Gang vor die Schlichtungsbehörde nötig.
Dort können Mieter etwa eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen. Laut Mieterinnen- und Mieterverband wird eine solche dann gewährt, «wenn die Kündigung für den Mieter eine Härte darstellt». Dagegen muss die Schlichtungsbehörde jedoch auch die Bedürfnisse des Vermieters abwägen.
Ein Mythos ist allerdings, dass Vermieter einen Kündigungsgrund angeben müssen. «In der Schweiz gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit», schreibt der Mieterinnen- und Mieterverband.
Wer überraschend die Kündigung eines Mietvertrags erhält, muss das zuerst einmal verdauen. Plötzlich steht das Zuhause auf dem Spiel. Dabei dürfen Mieter nicht vergessen, dass sie durchaus Rechte und Mittel haben, sich gegen missbräuchliche Kündigungen zu wehren.
In so einem Fall wird der Gang vor die Schlichtungsbehörde nötig.
Dort können Mieter etwa eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen. Laut Mieterinnen- und Mieterverband wird eine solche dann gewährt, «wenn die Kündigung für den Mieter eine Härte darstellt». Dagegen muss die Schlichtungsbehörde jedoch auch die Bedürfnisse des Vermieters abwägen.
Ein Mythos ist allerdings, dass Vermieter einen Kündigungsgrund angeben müssen. «In der Schweiz gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit», schreibt der Mieterinnen- und Mieterverband.