Der Beschuldigte, ein damals 47-jähriger niederländischer Staatsbürger, soll laut Anklageschrift im Juni 2018 mit einem Komplizen in eine Wohnung in Meggen eingebrochen sein. Dabei soll er den Besitzer gefesselt und bedroht haben, um vor allem Schmuck von über 1,3 Millionen Franken zu stehlen. Zum Diebesgut zählten diverse Armbanduhren, Ohrenschmuck, Fingerringe, Goldvreneli oder Goldbarren.
Gemäss der Anklage kamen der Täter und sein Komplize nachts durch einen unterirdischen Wasserkanal und kletterten mit Leitern auf den Balkon. Sie überraschten das Opfer im Wohnzimmer, klebten ihm mit Klebeband den Mund zu und fesselten ihn mit Kabelbindern. Mit Todesdrohungen zwangen sie ihn, zwei Tresore zu öffnen. Die Lebenspartnerin schlief laut Anklageschrift im Nebenzimmer, angeblich wegen einer Schlaftablette und Ohropax.
Ungereimtheiten bei den DNA-Spuren
Das Kriminalgericht hegte Zweifel an der Geschichte des Opfers. Die Umstände sprächen «stark» dafür, dass der Überfall nur vorgetäuscht wurde, zum Zweck eines Versicherungsbetrugs, heisst es in der Anklage. So sei das Opfer hoch verschuldet gewesen.
Ungereimtheiten gab es zudem bei den DNA-Spuren. In der Wohnung wurden keine Spuren des Beschuldigten gefunden, nur an den Leitern. Hingegen wurden DNA-Spuren der Lebenspartnerin an sämtlichen Kabelbindern gefunden. Dies deute darauf hin, dass sie das Material selbst angefasst oder das Opfer sogar selbst gefesselt habe, so das Gericht.
«Bandenmässige Einbruchdiebstähle»
Die Staatsanwaltschaft begründete ihre geforderte Freiheitsstrafe von drei Jahren unter anderem mit der Beweislage und dem Vorleben des Beschuldigten. So sei dieser laut Interpol ein «seit vielen Jahren» bekannter Verbrecher, der bereits zahlreiche «bandenmässige Einbruchdiebstähle» aber auch versuchte Tötungsdelikte verübt habe. Zudem wurde seine Erbmasse an beiden Spannsets gefunden, die dazu dienten, die Leitern für den Einstieg in die Wohnung zusammenzubinden.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Fall dürfte voraussichtlich vor dem Kantonsgericht noch einmal neu verhandelt werden.